Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09196
Grunddaten
- Betreff:
-
Neukonzeptionierung des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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26.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) wurde im Mai 2008 als Zusammenschluss aus dem ehemaligen Vollzugs- und Ermittlungsdienst und dem Mobilen Umweltdienst (MUD) mit zunächst 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegründet. Weitere Stellenschaffungen führten zu einer Aufstockung auf aktuell 18 Stellen incl. einer Einsatzleitung. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt überwiegend im Außendienst, dabei ist regelmäßig montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 13 bis 18 Uhr eine Streife im Einsatz. Eine weitere Streife, die den Einsatzschwerpunkt im Aufgabengebiet der Sauberkeit hat, ist montags bis freitags eingesetzt. Daneben werden außerhalb des Streifendienstes Ermittlungs- und Vollzugsaufträge im Rahmen des jeweils zugewiesenen Ermittlungsbezirks erledigt. Ferner finden auf gesonderte Anordnung im Rahmen von besonderen Veranstaltungen oder Schwerpunktaktionen weitere Einsätze an Wochenenden, Feiertagen sowie in den Abendstunden in unterschiedlicher Personalstärke statt.
Der Aufgabenkatalog des ZOD ist als Anlage 1 beigefügt.
In den letzten Jahren sind die Einsatzanforderungen deutlich gestiegen, wie die nachfolgende Tabelle beispielhaft zeigt. Bei den Fallzahlen für Fahrerermittlungen nach Verkehrsverstößen ist ebenfalls eine erhebliche Steigerung festzustellen. Von ursprünglich 541 Aufträgen in 2012 sind die Zahlen in den letzten drei Jahren auf jährlich rund 840 gestiegen. Ein weiterer Anstieg ist vor dem Hintergrund der geplanten und in Teilen bereits erfolgten Umsetzung des neuen Konzepts zur Geschwindigkeitsüberwachung zu erwarten. Diese an enge Fristen gebundenen Aufträge sind eine der Pflichtaufgaben und deshalb vorrangig zu bearbeiten, so dass damit verbundene Einsatzzeiten dann für andere Aufgaben fehlen.
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Abgeschleppte Kfz | 291 | 508 | 480 | 496 | 471 | 578 |
Alkoholtestkäufe | 84 | 64 | 60 | 50 |
| 142 |
Platzverweise | 8 | 6 | 7 | 5 | 45 | 22 |
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen |
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Wildplakatierung | 9 | 51 | 12 | 31 | 45 | 34 |
Müllablagerung | 12 | 6 | 5 | 10 | 12 | 39 |
Verstöße gegen Leinenzwang | 13 | 12 | 37 | 12 | 10 | 79 |
Radfahren in der Fußgängerzone | 87 | 7 | 115 | 186 | 1 | 207 |
Wildes Urinieren | 73 | 75 | 28 | 12 | 18 | 81 |
Diese Entwicklung ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Zum einen hat die Polizei in vielen Bereichen, die nicht zur unmittelbaren Kriminalitätsbekämpfung gehören, ihren Personaleinsatz reduziert. Einfache Ordnungsstörungen, aber auch die Beseitigung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge, werden deshalb fast ausschließlich vom ZOD verfolgt. Die Einsätze zur Anordnung von Abschleppmaßnahmen nehmen zu, da sich die Fahrzeugdichte im Stadtgebiet und damit auch der Parkdruck weiter erhöht hat. Bei allen genehmigten Veranstaltungen im Stadtgebiet, deren Zahl ebenfalls zunimmt, obliegt es grundsätzlich dem Zentralen Ordnungsdienst, die hierbei angeordneten Halteverbote durchzusetzen. Das heißt, dass hier insbesondere an den Wochenenden immer wieder Abschleppmaßnahmen angeordnet und vollzogen werden müssen.
Weiter ist festzustellen, dass private Feiern vermehrt in Grünanlagen verlegt werden. Dies führt in der warmen Jahreszeit zu häufigeren Lärmbeschwerden, insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende. Gerade diese Lärmeinsätze werden von der Polizei vorrangig als kommunale Aufgabe angesehen. Dies gilt auch, wenn der Lärm durch Veranstaltungen verursacht wird, für die städtische Genehmigungen im Rahmen der Sondernutzung oder Nutzungsüberlassung öffentlicher Flächen erteilt wurden, oder von Gaststättenbetrieben (Freisitze) ausgeht.
Eine größere Zahl von Veranstaltungen im sportlichen und kulturellen Bereich verstärkt diesen Trend. Während der Veranstaltungen in den Abendstunden sind insbesondere Jugendschutzkontrollen, aber auch die Beschwerden wegen übermäßigen Lärms, Vermüllungen oder „Wildpinkelns“ zu bearbeiten.
Zusätzlich ist ein erhöhter Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an Sauberkeit und Ordnung als Ausdruck eines subjektiven Sicherheitsempfindens erkennbar, der sich in häufigeren Beschwerden über Verschmutzungen, insbesondere auch durch Hunde, sog. Schrott-fahrräder, Freilufttrinker und die nicht bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen zeigt. Dabei sind zunehmend auch die Außenbereiche des Stadtgebietes betroffen.
Erschwerend kommt eine generell steigende Aggressivität und die erhöhte Gewaltbereitschaft von Ordnungsstörern, und zwar vom Falschparker bis zum Freilufttrinker, hinzu. Diese Situationen erfordern einen intensiveren Personaleinsatz in Form von zusätzlichen Streifenkräften zur Unterstützung oder von längeren Einsatzzeiten vor Ort.
Auf die sich ständig verändernden Anforderungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird schon seit langem durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei reagiert. Um auf die gestiegenen Einsatzzahlen angemessen reagieren zu können und vorhandene Defizite abzubauen, ist eine erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum zwingend erforderlich. Diese wird durch folgende Maßnahmen erreicht.
Einsatz zusätzlichen Personals
Notwendig ist eine Verstärkung der Streifen, sowohl in der zeitlichen Ausdehnung wie auch in der Anzahl. Der Dienstplan für den Streifendienst soll daher bedarfsabhängig ausgeweitet werden. In der warmen Jahreszeit soll die Streifenzeit am Wochenende bis 22:00 Uhr verlängert werden. Außerdem soll an den übrigen Wochentagen eine zusätzliche Tagstreife eingesetzt werden. Es ist weiter vorgesehen, Sonder- oder Schwerpunktaktionen wie nächtliche Jugendschutzkontrollen, Überprüfungen in Grünanlagen (z.B. dem Heidbergpark) oder Fahrradaktionen in der Innenstadt in stärkerem Umfange, insbesondere auch an den Wochenenden durchzuführen. Damit soll dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach stärkerer Präsenz von Ordnungskräften Rechnung getragen und auf diese Weise eine Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens erreicht werden.
Derzeit sind grundsätzlich zwei Kräfte gemeinsam auf Streife, nach Möglichkeit jeweils eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter. Die zunehmende Gewaltbereitschaft von Ordnungsstörern erfordert in schwierigen Situationen einen zusätzlichen Personaleinsatz. Durch den Einsatz von Doppel- oder Mehrfachstreifen immer dort, wo besondere Konflikte zu erwarten sind (z. B. bettelnde Punker in der Innenstadt, nächtliche Jugendschutzkontrollen im Theaterpark), werden potentielle Gefahren deutlich reduziert. Eine gesteigerte Präsenz durch einen höheren Kräfteeinsatz wirkt darüber hinaus häufig deeskalierend und erhöht damit auch die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zur personellen Umsetzung sind im Stellenplanentwurf 2019 fünf zusätzliche Stellen (1 A 9 mD, 2 A 8, 2 E 6) vorgesehen. Neben einer zusätzlichen Sachgebietsleitung, die wegen der erhöhten Leitungsspanne zwingend erforderlich ist, sollen die zusätzlichen Kräfte im Rahmen der Streifendienste und der Sondereinsätze eingesetzt werden und die vorhandenen Kräfte von MUD-Aufgaben entlasten. Für das Personal sind fachliche Fortbildungen erforderlich, außerdem sollen regelmäßig Fortbildungen zum Thema „Deeskalation“ und zur Selbstverteidigung angeboten werden.
Organisatorische Änderungen
Entsprechend der gestiegenen Bedeutung des ZOD soll dieser künftig organisatorisch aufge-wertet und selbst als organisatorische Stelle eingeordnet werden. Die Funktion der Stellenleitung wird im Rahmen dieser Neuorganisation aus den vorhandenen Stellen besetzt.
Es ist auch vorgesehen, Arbeitsabläufe zu straffen und stärker zu digitalisieren. Hierzu ist der Einsatz einer Ordnungsamtssoftware und einer E-Akte geplant, die auch über mobile Datenendgeräte genutzt werden kann. Dadurch erfolgt eine Entlastung von Routineaufgaben, gleichzeitig ist eine bessere Steuerung möglich. Bislang werden Kontrollvorgänge noch in Streifenmappen auf Papierlisten dokumentiert, die Auftragsweitergabe erfolgt zumeist über Papierbeleg oder per Telefon. Die Listen werden anschließend eingescannt und als PDF-Dateien gespeichert, andere Vorgänge manuell in Excel-Listen erfasst. Auswertungen und Statistiken sind somit sehr zeitaufwändig.
Anpassungen bei den Arbeitsmitteln
Der ZOD trägt bislang schwarze Dienstkleidung. Diese schwarze Kleidung erweist sich insbesondere im Sommer als unpraktisch, die regelmäßig erforderliche Reinigung führt schnell zum Ausbleichen der Kleidung. Mitunter besteht auch die Gefahr der Verwechslung mit privaten Ordnungsdiensten, die in der Regel auch auf einheitliche schwarze Bekleidung zurückgreifen. Es soll daher auf eine neue einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung ähnlich der Polizeiuniform umgestellt werden.
Durch die Farbwahl erfolgt eine Orientierung in Richtung der polizeilichen Uniformen, die für Bürgerinnen und Bürger positiv besetzt sind, gleichzeitig wird die Gefahr der Verwechslung mit privaten Ordnungs- oder Sicherheitsdiensten ausgeschlossen.
Die Grundausstattung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters kostet bislang rund 1.800 Euro, eine vergleichbare Ausstattung künftig ca. 1.100 Euro. Die Beschaffung ist damit insgesamt deutlich günstiger.
Die personelle Ausweitung und die damit verbundenen zusätzlichen Streifen, insbesondere auch in den Außenbereichen der Stadt, erfordern eine erhöhte Mobilität. Derzeit verfügt der ZOD über drei Dienstfahrzeuge, erforderlich ist die Beschaffung eines weiteren Fahrzeugs. Weitergehende Überlegungen zur Steigerung der Mobilität bzw. einer effektiveren Streifenwahrnehmung sollen bis zum Abschluss des stadtweiten E-Mobilitätskonzepts zurückgestellt werden.
Gleichzeitig soll die öffentliche Wahrnehmbarkeit des ZOD auch durch eine auffälligere farbliche Gestaltung der Dienstfahrzeuge erreicht werden. Hierzu soll eine Folierung von drei Fahrzeugen nach dem anliegenden Muster (Anlage 2) erfolgen. Ein Fahrzeug soll weiter in einfacher Lackierung verbleiben, um auch Einsätze in Zivil zu ermöglichen.
Sowohl das Design der Fahrzeuge, als auch die zukünftige Arbeitskleidung ähnelt denen anderer Kommunen, die Änderung erfolgt in Abstimmung mit der Polizei. Dabei wird durch eine deutliche Kennzeichnung als städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Verwechslungsrisiko mit der Polizei minimiert.
Kosten und Finanzierung
Für die einzurichtenden Stellen entstehen zusätzliche Personalkosten von rund 262.043 Euro jährlich, hinzu kommen Sachkosten von einmalig 25.300 Euro für Dienstkleidung und 1.000 Euro für die Folierung der Dienstwagen. Zusätzliche jährliche Kosten von 3.600 Euro fallen für die Leasingrate des weiteren Dienstwagens und 5.000 Euro für die Fortbildung an. Für die IT entstehen einmalige Anschaffungskosten von 41.500 Euro sowie jährliche Kosten von 8.700 Euro.
Im Rahmen des Zusammenschlusses von ZOD und MUD war festgelegt worden, dass die ursprünglichen MUD-Aufgaben über eine Kostenerstattung des FB 66 im Rahmen des Projektes „Unser Sauberes Braunschweig“ aus den Gebühren der Straßenreinigung und Abfallbeseitigung finanziert werden. Diese Kostenerstattung erfolgt auf der Basis der erbrachten Leistungen bzw. Mitarbeiterstunden. Durch die Erhöhung der vorgesehenen Stundenanteile durch Einrichtung von zwei weiteren (rechnerischen) MUD-Stellen nach E 6 erhöht sich die Personalkostenerstattung ab dem Haushaltsjahr 2019 – abhängig von den für die genannten Gebührenbereiche erbrachten Leistungen - von 210.000 Euro jährlich um bis zu 90.000 Euro auf maximal 300.000 Euro. Weiter entstehen Einsparungen in den ersten beiden Jahren bei der Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung von jährlich rund 4.000 Euro. Hierfür stehen derzeit jährlich 4.300 Euro zur Verfügung.
einmaliger Aufwand | jährlicher Mehraufwand | Einmalige Einsparungen auf zwei Jahre |
| Jährliche Mehreinnahmen |
67.800 | 279.343 | 8.000 |
| bis zu 90.000 |
Zusammenfassung
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist durch den Rückzug der Polizei aus Teilbereichen weitestgehend kommunalisiert worden. Um darauf angemessen zu reagieren, aber auch ein verändertes Freizeitverhalten und veränderte Sicherheits-bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen ist eine Fortschreibung der Einsatzkonzeption 10 Jahre nach Gründung des Zentralen Ordnungsdienstes erforderlich.
Neben einer Anpassung der Arbeitsmittel (Fahrzeuge und Dienstkleidung), einer zeitgemäßen Technikunterstützung und Digitalisierung ist insbesondere eine personelle Verstärkung erforderlich, um eine höhere öffentliche Präsenz zu erreichen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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115,2 kB
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(wie Dokument)
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49,8 kB
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