Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08861

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Bauoberamtsrat Hubert Specht wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfass-

ungsgesetzes - NKomVG - als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimm-

ung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Bauoberamtsrat Hubert Specht ist gemäß Beschluss des Rates vom 14. Dezember 1993 zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen worden.

 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 ist Herr Specht aus Altersgründen in den Ruhestand einge-

treten und nimmt seitdem keine Prüferaufgaben mehr wahr. Er ist daher gemäß § 154 Abs. 4 NKomVG von seinen Aufgaben als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden.

 

Die Beschlussfassung über die Abberufung des Bauoberamtsrats Hubert Specht als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braunschweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.


 

 

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