Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-09313

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Im Rahmenkonzept zur kommunalen Schulsozialarbeit, welches am 26. September des letzten Jahres im Rat der Stadt Braunschweig beschlossen wurde, wird u.a. auf die positiven Effekte von Schulsozialarbeit auf den Schulbetrieb verwiesen.

Bisher werden aber nur in einigen Schulformen bzw. Schulen sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, obwohl die tägliche Praxis an den Schulen zeigt, dass an allen Schulformen in Braunschweig der Bedarf an Unterstützung und Entlastung durch sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben ist.

 

Auch wurde im Nachgang zur konkreten Auswahl der Schulen und den Zuweisungen nach dem am 24. April dieses Jahres ebenfalls durch den Rat der Stadt beschlossenen Ausbauplan für die kommunale Schulsozialarbeit und den damit einhergegangen bewilligten Stellen Kritik über die Vergabe sowie über die mangelnde Transparenz geäußert.

 

Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler an allen Schulen, zur Entlastung der Lehrkräfte und auf Grund der weiteren positiven Effekte ist eine schnellstmögliche Ausweitung von (kommunaler) Schulsozialarbeit in allen Schulformen und Schulen in Braunschweig anzustreben.

Diesem Ziel gilt es näher zu kommen und nicht nur abzuwarten, bis das Land Niedersachsen seine Verpflichtung „Schulsozialarbeit in jeder Schule“ erkennt und dieser nachkommt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. An welchen der Braunschweiger Schulen wird seit wann Schulsozialarbeit erbracht (hierbei bitten wir um eine detaillierte Aufschlüsselung je Schule nach Schulart, Schülerzahl, Anzahl der sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihren jeweiligen Stundenumfängen nach Landes- und Stadtzuweisungen in Vollzeiteinheiten, sowie Veränderungen über die Jahre)?

 

2. Welche weiteren Schulen werden laut Landesprogramm beziehungsweise dem oben genannten Ausbauplan in den Jahren 2019, 2020 und folgende Stundenzuweisungen für sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten (hier bitten wir um die gleiche detaillierte Aufschlüsselung wie unter 1. mit zusätzlich dem angestrebten Umsetzungstermin)?

 

3. Welche jährlichen personellen und finanziellen Mehrbedarfe würden sich ergeben, wenn an jeder Braunschweiger Schule sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach folgendem Schlüssel eingesetzt würden: a) eine Vollzeitstelle je 150 Schüler b) mind. eine Vollzeitstelle je Schule?

 

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