Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09283
Grunddaten
- Betreff:
-
FB 50 Haushalt 2019/Investitionsprogramm 2018 - 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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01.11.2018
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●
Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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Entscheidung
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01.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 bis 1.2) und über die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungs-ergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.
2.Dem Entwurf des Haushaltsplans 2019 einschließlich der unentgeltlichen Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Soziales und Gesundheit (Anlage 3) und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2018 -2022 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 bis 1.2) und den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Anlagen 1 (1.0-1.2) sind die den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Soziales und Gesundheit betreffenden Anfragen/Anregungen und finanzunwirksamen Anträge (1.0), die Anträge zum Ergebnishaushaushalt 2019 (1.1), zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2018-2022 (1.2) der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte aufgelistet. Die Anlagen 2.1 und 2.2 beinhalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung.
Die Anlage 3 beinhaltet die unentgeltlichen Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Soziales und Gesundheit.
Hinweise:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes 2019 abgebildet werden.
Zum Jahresabschluss 2017 (für das Haushaltsjahr 2018) sind für den Fachbereich Soziales und Gesundheit Haushaltsreste von 190.620 € gebildet worden. Bis Ende 2022 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 140.620 € abzubauen. Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2019, der den Haushaltsreste-abbau bis Ende 2022 mit insgesamt 20,7 Mio. € beziffert, beinhaltet dies Planung.
Darin ist für den Fachbereich Soziales und Gesundheit für das Jahr 2018 ein Haushaltsresteabbau von 50.000 € enthalten.
Für das Jahr 2018 wird aktuell von einem Haushaltsresteabbau von 50.000 € ausgegangen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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26,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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779,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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6
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(wie Dokument)
|
1,3 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
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