Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09218-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.10.2018 (18-09218) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Um allen Braunschweigerinnen und Braunschweigern ein breites Angebot an passendem, guten aber auch bezahlbarem Wohnraum zu bieten, betreibt die Stadt Braunschweig seit der Aufstellung des Wohnraumversorgungskonzepts im Jahr 2015 eine große Wohnungsbauoffensive auf Basis dieses beschlossenen Konzepts.

 

Wie in der Anfrage dargestellt, hat sich der Beschluss des Wohnraumversorgungskonzeptes inzwischen dreimal gejährt. Das 2015 formulierte ambitionierte Ziel „Planungsrecht für 5000 neue Wohneinheiten von 2013 – 2020“ wird nun absehbar erreicht und sogar übertroffen.

 

Mit der umfassenden Planungsrechtsoffensive ermöglicht die Stadt den diversen Akteuren am Wohnungsmarkt, von der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft Nibelungen Wohnbau GmbH über die Braunschweiger Baugenossenschaft, die Wiederaufbau, zahlreiche kleinere Genossenschaften, private Wohnungsbauunternehmen oder private Bauherren ihre Wohnbauvorhaben in Braunschweig zügig umzusetzen.

 

Für die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes hat die Verwaltung bereits die Erstellung einer neuen Wohnraumbedarfsprognose für den Zeitraum nach 2020 beauftragt. Der Abschluss der Prognose wird im ersten Quartal 2019 erwartet, die Ergebnisse werden den Gremien und dem Bündnis für Wohnen vorgestellt werden.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der Wohnraumbedarfsprognose wird das bestehende Wohnraumversorgungskonzept fortgeschrieben werden. Zudem werden die Ergebnisse in die Neuaufstellung des FNP einfließen.

 

Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Seit der letzten Anfrage der CDU vom 30.08.2017 wurden die Gebiete „Otto- Bögeholz-Straße“, „Nordanger“ und „Kurzekampstraße Südwest“ als Satzung verabschiedet.

 

Mit diesen Plänen wurde im Jahr 2017 (seit der letzten Anfrage) und dem bisherigen Jahr 2018 neues Planungsrecht für 822 Wohneinheiten allein durch Bebauungspläne geschaffen. Hinzu kommen die für 2018 auf 330 geschätzten Wohneinheiten, die durch Wohnbauentwicklung im Innenbereich gem. § 34 BauGB entstehen.

 

 

Ein detaillierter Sachstandsvergleich zwischen Wohnraumversorgungskonzept 2015 und dem aktuellen Planungsstand ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Gebiete „Stöckheim-Süd“, Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, „Cyriaksring 55“, „Alsterplatz“, „Noltemeyerhöfe“, „Langer Kamp“ und „Taubenstraße, 1.BA“ befinden sich in verschiedenen Stadien der Umsetzung, die von der Erstellung der Erschließung (Stöckheim-Süd) über fertiggestellte Rohbauten bis zur Bezugsfertigkeit (1. BA nördliches Ringgebiet. Langer Kamp) gehen.

 

Zu Frage 3:

 

Wie bereits einleitend erläutert, ist die Wohnraumbedarfsprognose, die die Grundlage für eine Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes bilden muss, derzeit in Erstellung. In 2019 wird dann, aufbauend auf diesen Ergebnissen, das Wohnraumversorgungskonzept fortgeschrieben.

 

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Anlagen

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