Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09237-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Rat der Stadt vom 11. Oktober 2018 (Drs. 18-09237) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Die Bauantragsunterlagen für das Grundstück Bienroder Straße 1 in Waggum wurden nach wiederholter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde mehrfach, mit dem Ziel eines größtmöglichen Schutzes für den Baum, angepasst.

 

Zwischenzeitlich wurde an der Rotbuche ein Pflegeschnitt durch eine Fachfirma durch­geführt, der von der Unteren Naturschutzbehörde als ordnungsgemäß und fachlich korrekt beurteilt wurde.

 

Mit dem durchgeführten Pflegeschnitt und der Verschiebung des Baukörpers wurde der Baumaßnahme unter Festsetzung von Nebenbestimmungen (u. a. Schutzzaun) zugestimmt.

 

In die beantragte Baugenehmigung wird als Nebenbestimmung aufgenommen, dass die Rotbuche auf Dauer zu erhalten ist und durch die Baumaßnahme weder geschädigt noch zerstört werden darf.

 

Zu Frage 2:

 

Durch die nunmehr geänderte Bebauung des Grundstückes und die Nebenbestimmungen der Baugenehmigung, ist bei Einhaltung der Sicherungsauflagen eine Veränderung oder Störung des beabsichtigten Schutzzwecks, der Ausweisung als Naturdenkmal, nicht mehr zu befürchten.

 

Eine einstweilige Sicherstellung gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG steht daher derzeit nicht mehr im Raum.


 

Zu Frage 3:

 

Die geplante Verordnung beinhaltet zurzeit mehr als 40 über das gesamte Stadtgebiet verteilte Bäume, die eine grundsätzliche Eignung als Naturdenkmal aufweisen. Darunter befinden sich u. a. Rotbuchen/Blutbuchen, Stieleichen, Ulmen, Platanen, Winterlinden und Rosskastanien.

 

Eine Veröffentlichung der sodann abschließenden Liste der vorgesehenen Naturdenkmale erfolgt im Rahmen des politischen Gremienlaufs.
 

 

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