Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09219-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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24.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung
In der Stellungnahme 16-02395-01 vom 3. Juni 2016 hat die Verwaltung grundsätzliche Ausführungen zur Flächensicherung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Stadtgebiet von Braunschweig getroffen. Diese sind auch heute noch im Wesentlichen zutreffend.
Am 21. Juni 2016 hat der Rat diese Stellungnahme zur Kenntnis genommen. In der gleichen Sitzung wurde mit dem CDU-Antrag 16-02517 vom 14. Juni 2016 u. a. beschlossen, in konkreten Einzelfällen auch den Ankauf von Flächen außerhalb Braunschweigs einzubeziehen.
Es ist zu beachten, dass der Antrag nur die städtische Bodenvorratspolitik behandelt. Die Stadt stellt nur die Ausgleichsflächen für städtische Baugebiete sicher. Ausgleichsflächen für Baugebiete, die von privaten Vorhabenträgern entwickelt werden, sind von diesen bereitzustellen.
Auch wenn die Bereitstellung solcher Flächen für die städtischen Baugebiete nicht immer einfach ist, ist sie bisher dennoch gelungen.
Da die Fragen zwei und drei den Ankauf von Flächen betreffen, wurde die Liegenschaftsteilung hierzu um Stellungnahme gebeten.
Dies vorausgeschickt, antwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu Frage 1
Es ist zu unterscheiden zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen werden müssen und Maßnahmen, die für „sonstige Vorhaben“, insbesondere im Rahmen von Planfeststellungsverfahren und von Baugenehmigungsverfahren durchzuführen sind. In letzteren Fällen sind bereits Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes von Braunschweig festgelegt und
umgesetzt worden. Als Beispiele können das Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung des Flughafens oder das Baugenehmigungsverfahren für eine Flugzeughalle am Flughafen genannt werden.
Zu Frage 2
Die Verwaltung ist bestrebt, geeignete Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch vorausschauend zu erwerben, um so im Bedarfsfall auf einen sogenannten Flächenpool zurückgreifen zu können. Wie bereits in der Stellungnahme 16-02395-01 vom 3. Juni 2016 ausgeführt, wird es für die Stadt jedoch zunehmend schwieriger, Flächen für Kompensationsmaßnahmen zu erwerben, da die Verkaufsbereitschaft der Landwirte nach wie vor gering ist bzw. die Kaufpreisvorstellungen die Verkehrswerte der Grundstücke überschreiten.
Im Jahr 2017 hat die Verwaltung deshalb Kontakt zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass bundeseigener Grundbesitz, der innerhalb des Stadtgebietes von Braunschweig veräußert werden soll, zuerst der Stadt Braunschweig zum Kauf angeboten wird.
Da neben Ackerlandflächen auch Grünland, Brachland, Gehölzflächen sowie Umlandflächen in Bezug auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufwertungsfähig sein können, hat die Verwaltung mit einem Rundschreiben vom 8. Mai 2018 über 60 in Braunschweig praktizierende Landwirte angeschrieben mit der Bitte, der Stadt solche Flächen anzubieten. Leider war die Resonanz äußerst gering. Nur zwei Landwirte haben Flächen angeboten.
Zu Frage 3
Ein Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen bezüglich des Ankaufs von Flächen außerhalb des Stadtgebietes ist nicht erforderlich, da der eigentliche Ankaufsvorgang bei Flächen außerhalb des Stadtgebiets sich nicht anders gestaltet als bei Flächen im Stadtgebiet. Vielmehr ist ein Austausch mit anderen Kommunen dann erforderlich, wenn für eine konkrete Maßnahme Flächen außerhalb des Stadtgebiets für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen werden sollen.
Im Rahmen von Planfeststellungs- und Baugenehmigungsverfahren fand eine direkte Abstimmung mit den jeweils betroffenen Naturschutzbehörden statt.
