Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09270
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Haushalts 2019 des Fachbereichs Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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02.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Haushaltsplanentwurf 2019 und den in der Anlage
- Ergebnishaushalt (lfd. Nrn. 1 - 3)
- Finanzhaushalt -inkl. Investitionsprogramm 2018 - 2022 (lfd. Nrn. 4 - 40)
aufgeführten Änderungen wird zugestimmt/nicht zugestimmt.
Die unter den lfd. Nrn. 41 - 42 aufgeführten finanzunwirksamen Anträge werden beschlossen/nicht beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte haben Änderungen der Produkterträge und
- aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes 2019 abgebildet werden.
Zum Jahresabschluss 2017 (für das Haushaltsjahr 2018) sind für den Fachbereich Schule Haushaltsreste von ca. 4,6 Mio. € gebildet worden. Bis Ende 2022 ist kein wesentlicher Abbau dieser Haushaltsreste zu erwarten. Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2019, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2022 mit insgesamt 20,7 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Für das Jahr 2018 wird daher auch aktuell von keinem Haushaltsresteabbau im Teilhaushalt 40 ausgegangen.
Die im Schulausschuss zu behandelnden Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung ergeben sich aus der Anlage 1.
Die finanzwirksamen und finanzunwirksamen Anträge und Anfragen der Fraktionen im Zuständigkeitsbereich des Schulausschusses sind gesammelt in der Anlage 2 zusammengestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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129,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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887,2 kB
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