Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09325
Grunddaten
- Betreff:
-
Platzbenennung "Marie-Juchacz-Platz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0414 Referat Stadtarchiv
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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07.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.
Begründung:
Der AWO Kreisverband Braunschweig e. V. hat vorgeschlagen, den Platz auf dem Grundstück mit der aktuellen Lagebezeichnung Peterskamp 21 als „Marie-Juchacz-Platz“ zu benennen. Die Benennung und die damit verbundene neue Adressbildung ermöglicht eine dauerhafte Erinnerung an die Gründerin der AWO und damit verbunden eine besondere Identifikation der dort ansässigen Einrichtungen. Die endgültige Gestaltung des Platzes ist noch nicht abgeschlossen. Die Benennungsfläche entspricht daher der geplanten noch zu realisierenden Platzsituation und bildet das gemeinschaftliche Zentrum des zukünftigen AWO-Kampus.
Die Fläche befindet sich im Eigentum des AWO Bezirksverbandes Braunschweig e. V. und der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Neben dem Beschluss des Stadtbezirksrates ist daher auch die Zustimmung der Eigentümer der privaten Grundstücksfläche zur Benennung erforderlich. Die Eigentümer unterstützen den vorgeschlagenen Namen der Benennung und sind mit der damit verbundenen Adressänderung einverstanden. Die parallel dazu erforderliche Zuordnung ergänzender Hausnummern wurde mit der AWO bereits abgestimmt.
Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Benennung der geplanten, privaten Erschließung auf dem Gelände mit einem eigenen Namen unterstützt die Einhaltung dieser Ziele. Darüber hinaus ermöglicht die Benennung auf dem Grundstück eine eigene und klare Ordnung der Lagebezeichnungen.
Marie Juchacz war eine herausragende Politikerin, Frauenrechtlerin und im Jahr 1919 die Gründerin der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland. 1919 wurde sie in die Weimarer Nationalversammlung gewählt. 1920 bis 1933 war sie Abgeordnete des Reichstages. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten floh sie ins Exil, um der Verfolgung durch das NS-Regime zu entgehen. Aus den USA unterstützte sie die Widerstandsarbeit und war entscheidend an den Hilfsaktionen Amerikas zum Wiederaufbau in Deutschland beteiligt. Sie konnte erst 1949 nach Deutschland zurückkehren und wurde Ehrenvorsitzende der AWO. Mit der Platzbenennung soll ein dauerhaftes Gedenken an Marie Juchacz verbunden sein. Marie Juchacz wurde am 15. März 1879 geboren und verstarb am 28. Januar 1956.
Die Aufstellung des Platznamenschildes erfolgt zum 100. Gründungsjubiläum im Rahmen einer Veranstaltung der AWO am 15. März 2019, dem 140. Geburtstag von Marie Juchacz. Die Platzbenennung wird damit wirksam.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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709,2 kB
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