Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09342-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutz der Bevölkerung vor und bei unerwarteten atomaren Zwischenfällen in Thune
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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06.11.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Vorkehrungen der Feuerwehr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger orientieren sich an den vorhandenen Gefahren. Für die Gefahrenanalyse ist das Niedersächsische Um-weltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde für die mit radioaktiven Stoffen arbeitenden Betriebe in Thune zuständig. Die Vorkehrungen der Verwaltung basieren auf dieser Ein-schätzung. Die Verwaltung hat weder die fachlichen noch die rechtlichen Möglichkeiten, die Gefahrenanalyse selbst durchzuführen.
Die Verwaltung steht im regelmäßigen Kontakt zum Niedersächsischen Umweltministerium. Sollte sich die Einschätzung dort ändern, würde die Stadtverwaltung informiert werden und ggf. Maßnahmen auf Basis der dann neuen Lagebewertung planen.
Der Feuerwehreinsatz am 09.10.2018 war auf das Auslösen der Brandmeldeanlage zurück-zuführen. In einer Teeküche, deutlich außerhalb des Kontrollbereichs, hatte ein Rauchmelder ausgelöst. Beim Eintreffen der Feuerwehrkräfte war kein Auslösegrund mehr feststellbar. Da das Objekt eine Brandmeldeanlage hat, die sowohl den Kontrollbereich als auch die restlichen Bereiche überwacht, wird das Objekt beim Auslösen der Brandmeldeanlage immer mit dem Gefahrstoffzug der Berufsfeuerwehr angefahren.
In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass für alle Fragen, die den Strahlenschutz betreffen, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU) zuständig ist.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen bzw. nicht zu behandeln.
