Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 18-09408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Auf der Georg-Westermann-Allee zwischen Herzogin-Elisabeth-Straße und Brodweg soll dauerhaft eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach der Beendigung der Baumaßnahme soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der gesamten Georg-Westermann-Allee, ausgehend von der Helmstedter Straße bis zum Anschluss an den Brodweg beibehalten bleiben.

Die vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung hat sich in der Bauphase bewährt. Die Verkehrsteilnehmenden haben sich an die reduzierte Geschwindigkeit gewöhnt, die Anliegenden werden durch reduzierten Lärm und Abgase entlastet.

Die Einrichtung einer durchgängigen Geschwindigkeitsreduzierung in dem gesamten Bereich ist sinnvoll. Der Streckenabschnitt zwischen Helmstedter Straße und Herzogin-Elisabeth-Straße ist bereits mit „Tempo 30“ ausgezeichnet, der Brodweg in Richtung Helmstedter Straße ebenso. Ein Lückenschluss von „Tempo 30“ ist hier nur eine logische Konsequenz für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss.

Der Prinz-Albrecht- Park mit Kinderspielplatz und Kita grenzt direkt an diese Straße. Die Ausweisung dieser Strecke mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

 

Gez. Mund

 


 

 

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