Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09103-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für Brandschutzmaßnahmen in städtischen Liegenschaften sind pro Haushaltjahr 3 Mio. € eingestellt. Aufgewendet werden diese insbesondere für Einzel- und Ad-hoc-Maßnahmen, die aus den hauptamtlichen Brandverhütungsschauen und Begehungen resultieren.

 

Bezug nehmend auf das vorliegende Begehungsprotokoll der Brandschutzbeauftragten der Stadt Braunschweig des Gemeinschaftshauses kann folgender Sachstand mitgeteilt werden:

 

- Seinerzeit wurden die im Begehungsprotokoll aufgezeigten Mängel des
Anlagentechnischen Brandschutzes erledigt.

 

- Zu den erforderlichen Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, insbesondere zum fehlenden 2. baulichen Rettungsweg aus dem Saal, kann nach Prüfung mitgeteilt werden, dass mit einer überschaubaren Maßnahme (Herrichten einer Außentür als ebenerdigen Ausgang des Saals nach draußen) dem Brandschutzes Genüge getan werden kann.

 

Nach Ermittlung des groben Kostenrahmens wird die Maßnahme in die Gesamtmaßnahme „Brandschutzertüchtigung der Stadt Braunschweig“ integriert.

Eine Umsetzung ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

 

Der genaue Ausführungszeitraum aller hier erforderlichen Brandschutzmaßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Anfang des kommenden Jahres wird die Verwaltung mit den Nutzern die terminliche Feinabstimmung durchführen.

 

 

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