Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-09404
Grunddaten
- Betreff:
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Kennzeichnung des Halteverbots vor der Feuerwehrausfahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 223
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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Entscheidung
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13.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ortsfeuerwehr Broitzem verfügt aus dem Feuerwehrhaus über eine Ausfahrt. Gegenüber dieser Ausfahrt gilt ein absolutes Halteverbot. Dieses wurde in den letzten Jahren um die Verkehrszeichen "Feuerwehranfahrtszone" ergänzt sowie eine Sperrfläche jeweils am Beginn und am Ende gekennzeichnet.
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass das Halteverbot bei Veranstaltungen im Gemeinschaftshaus und auf dem Friedhof zugeparkt wird. Lediglich die Sperrflächen werden freigehalten.
Daher wird die Verwaltung beauftragt, die Sperrflächenmarkierung durchgängig zu gestalten.
gez.
Sven Grabenhorst
Fraktionsvorsitzender
