Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09294-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.10.2018 [18-09294] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Die Stadt Braunschweig erhebt im Gesundheitsamt gesundheitsbezogene Daten, die in anonymisierter Form in die Jahresstatistik der unteren Gesundheitsbehörden in Niedersachsen einfließt. Dabei handelt es sich um eine Statistik für das Land Niedersachsen, die von dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt im Auftrag des Landes Niedersachsen zusammengeführt und ausgewertet wird. Diese Jahresstatistik umfasst:

-       Fachpersonal der unteren Gesundheitsbehörden nach Berufsgruppen

-       Liste der ständigen Beratungs- und Untersuchungsstellen/Sonderdienste

-       erteilte Erlaubnisse für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

-       gemeldete Hebammen und Entbindungspfleger

-       Schutzimpfungen durch die untere Gesundheitsbehörde

-       infektionshygienische Überwachung durch die untere Gesundheitsbehörde gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)

-       Statistik über geimpfte Schulanfänger nach Impfart

 

Zusätzlich wird eine Jahresstatistik erstellt über die Aktivitäten des Jugendzahnärztlichen Dienstes über ärztliche Untersuchungen, Fluoridierungen und Prophylaxeunterricht in Kindertagesstätten und Schulen, dies im Auftrag der Krankenkassen.

 

Über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen berichtet das Land Niedersachsen jährlich in einer eigenen Gesundheitsberichtserstattung für Niedersachsen „Kindergesundheit im Einschulungsalter“. Darin werden die Schuleingangsdaten aller niedersächsischen Gesundheitsämter vergleichend dargestellt, die ihre Daten in anonymisierter Form an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zur Auswertung weiterleiten.

 

Im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) wird im Abstand von mehreren Jahren der sogenannte Sozialpsychiatrische Plan erstellt. Dies ist in § 9 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) vom 16. Juni 1997 als Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes festgeschrieben.

Der Sozialpsychiatrische Dienst erstellt im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen Verbund einen Sozialpsychiatrischen Plan über den Bedarf an Hilfen und das vorhandene Angebot. Dieser Plan ist laufend fortzuschreiben. Zusätzlich erstellt der SpDi eine Jahresstatistik für das Land Niedersachsen.

 

 

 

Zudem erfassen die Stellen des Gesundheitsamtes gesundheitsbezogene Daten in der Fachsoftware GUMAX, die für statistische Auswertungen genutzt werden kann. Diese Daten und daraus abgeleitete Statistik bilden die Grundlage für Konzeptionen und Planungen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung.

 

Zu Frage 2:

Die eben geschilderten Daten laufen im Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig zusammen und werden fortlaufend als Planungsgrundlage und für Konzeptionen bei der Aufgabenwahrnehmung genutzt. Beispielsweise führen die Entwicklungsverzögerungen und -auffälligkeiten bei den Schuleingangsuntersuchungen in den letzten Jahren dazu, dass zukünftig ärztliche Kindergartenuntersuchungen bei vier- bis fünfjährigen Kindern stattfinden sollen mit dem Ziel, Auffälligkeiten frühzeitig festzustellen, sodass Diagnostik und Therapie im idealen Falle so frühzeitig stattfinden können, dass die Kinder unbelastet in den Schulalltag starten können.

 

Zu Frage 3:

Hierzu wird auf die Antworten zu 1 und 2 verwiesen.
 

 

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