Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09263-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
02.11.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 wird wie folgt Stellung genommen:
Zur ersten Frage:
Nein, die seinerzeitige Anfrage des Stadtbezirksrats 120 Östliches Ringgebiet bezog sich nur auf die Schulen im östlichen Ringgebiet.
Dessen ungeachtet weist die Verwaltung darauf hin, dass bei öffentlich zugänglichen Schulhöfen bzw. Spielflächen an Schulen oft negative Erfahrungen vorliegen. Häufig liegen über die Nutzung von Schulhöfen bzw. Spielflächen erhebliche Beschwerden über ruhestörenden Lärm, Verunreinigungen durch Müll und leere Flaschen sowie Wandschmierereien und Vandalismusschäden vor.
Eine mögliche aber sehr aufwändige Befragung aller Schulen zur Öffnung der Schulhöfe würde sich an die Schulleitungen richten. Die Schulleitungen müssten die schulinterne Meinungsbildung herbeiführen.
