Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08132-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtung Petzvalstraße und Verkehrsspiegel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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07.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 16.05.2018:
Der Stadtbezirksrat 112 beantragt, die Beleuchtung der Petzvalstraße umgehend zu verbessern sowie Verkehrsspiegel gegenüber den Ausfahrten aus dem Pappelberg zur Petzvalstraße anzubringen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Öffentliche Beleuchtung:
Im Rahmen der Erneuerung von Beleuchtungsanlagen durch die Dienstleistungsgesellschaft für die Öffentliche Beleuchtung ist vorgesehen, auch auf der Petzvalstraße die vorhandenen Lichtpunkte mit neuen Leuchten auszurüsten. Hierbei sollen LED-Lichttechniken zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme ist für das Frühjahr 2019 geplant.
In der Folge können durch den Einsatz der energiereduzierten LED-Beleuchtung alle Lichtpunkte auf der Petzvalstraße wieder in Betrieb genommen werden.
Durch die Wieder-Inbetriebnahme der abgeschalteten Lichtpunkte werden die öffentlichen Verkehrswege erneut mit einer DIN-gerechten Gleichmäßigkeit vollständig ausgeleuchtet. Den wirtschaftlichen Rahmen hierfür bildet die Einhaltung der durch die Konsolidierungsmaßnahmen erzielten Einsparungen bei einer gesamtstädtischen Betrachtung.
Verkehrsspiegel:
Verkehrsspiegel im öffentlichen Verkehrsraum haben auch Nachteile:
Durch die Wölbung zum Betrachter wird das reale Bild verkleinert. Dadurch sind Größen, Entfernungen und Geschwindigkeiten schwer einzuschätzen.
Bei kaltem Wetter kondensiert die Luftfeuchtigkeit an der Spiegeloberfläche; bei Frost gefriert diese Feuchtigkeit.
Verkehrsspiegel können daher in der Regel nur in besonders unübersichtlichen Fällen und bei einem begrenzten Nutzerkreis (z. B. Grundstückseigentümer), der die Verhältnisse gut kennt, ausnahmsweise sinnvoll sein.
In der Betrachtung der gesamten Eigenschaften ist festzustellen, dass die Nachteile überwiegen.
Aus den genannten Gründen wird die Verwaltung keinen Spiegel installieren.
Baulich sind an den Einmündungen keine Veränderungen erforderlich. Diese Bereiche sind vergleichbar mit den gegenüberliegenden und benachbarten Zu- und Abfahrten der Gewerbegebiete.
