Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09062
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan LE 21 Stadtgebiet: Teilbereiche der Straßen Hannoversche Straße, Saarstraße, A 391, Hildesheimer Straße und Schölkestraße Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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21.11.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan LE 21 (Baublock 51/2 h 4. Änderung, 51/1 a 1. Änderung), vom 1. Dezember 1970 sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Aufhebungssatzung sowie die Begründung mit Umweltbericht und der aufzuhebende Bebauungsplan sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel
Für Teilbereiche der Straßen Hannoversche Straße, Saarstraße, A 391, Hildesheimer Straße und Schölkestraße trat am 1. Dezember 1970 der Bebauungsplan LE 21 (Baublock 51/2 h 4. Änderung, 51/1 a 1. Änderung) mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Dieser Bebauungsplan soll endgültig aufgehoben werden. Dafür ist die Durchführung eines eigenständigen Verfahrens erforderlich.
Der Bebauungsplan LE 21 verfolgte das Planungsziel, die erforderlichen Straßenverkehrs-flächen im Zusammenhang mit den Zu- und Abfahrten zur heutigen A 391 im Bereich der Hannoverschen Straße und der Saarstraße zu sichern. Dieses Planungsziel wurde umgesetzt. Der Straßenausbau blieb teilweise in geringfügigem Umfang hinter den festgesetzten Verkehrsflächen zurück.
Die Eigentümerin des von festgesetzten Verkehrsflächen betroffenen Grundstücks Hannoversche Straße 41 hat um Aufhebung des Bebauungsplan LE 21 gebeten. Die Nutzbarkeit des Grundstücks ist durch die Festsetzung stark beeinträchtigt. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr hat festgestellt, dass die Verkehrsflächen nicht mehr in dem festgesetzten Umfang benötigt werden. Es wird als ausreichend angesehen, eine kleinere Teilfläche für einen späteren Straßenumbau durch ein notarielles Ankaufsrecht zugunsten der Stadt Braunschweig zu sichern. Die Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der Eigentümerin sind noch nicht abgeschlossen. Die Aufhebungssatzung soll erst nach Abschluss des notariellen Ankaufsrechts rechtskräftig werden.
Die Aufhebung dient auch der Bereinigung des Plankatasters.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 12. Februar 2018 bis 12. März 2018 durchgeführt. Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH verweist auf die geplante Stadtbahnstrecke nach Kanzlerfeld. BS/Netz und Telekom verweisen auf bestehende Leitungen. Diese Aspekte werden in der Begründung behandelt, werden von der Aufhebung jedoch nicht berührt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 25. Juli 2018 bis 27. August 2018 durchgeführt. Es gingen keine Bedenken oder Anregungen ein.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
In der Zeit vom 5. März 2018 bis 16. März 2018 standen die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es gingen keine Bedenken oder Anregungen ein. Auf eine Niederschrift wird deshalb verzichtet.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes LE 21 (Baublock 51/2 h 4. Änderung, 51/1 a 1. Änderung), sowie der Begründung mit Umweltbericht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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31,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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83,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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542,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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325,7 kB
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