Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Straßen Rischaustraße, Gerstenkamp, Saganstraße und Löwenbergstraße werden als Tempo-30-Zone ausgewiesen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung der Beschlussvorlage

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straßen nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

Die Verwaltung nimmt Bezug auf den Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.02.2017 (Drucksache 17-03942), in dem gebeten wird, die Rischaustraße als 30er Zone auszuweisen.

 

Die Verwaltung hat diese Angelegenheit mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Rischaustraße dient ausschließlich der Erschließung des Wohngebietes und erfüllt keinerlei Verbindungsfunktion. Die Anforderungen an Tempo-30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO sind erfüllt.

 

Da die Anforderungen ebenfalls bei den angrenzenden Straßen Gerstenkamp, Saganstraße und Löwenbergstraße erfüllt sind, schlägt die Verwaltung vor, diese Straßen ebenfalls als Tempo-30-Zonen auszuweisen.


 

 

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