Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09129
Grunddaten
- Betreff:
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Tempo-30-Zonen für Rischaustraße, Gerstenkamp, Saganstraße und Löwenbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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21.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Beschlussvorlage
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straßen nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Die Verwaltung nimmt Bezug auf den Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.02.2017 (Drucksache 17-03942), in dem gebeten wird, die Rischaustraße als 30er Zone auszuweisen.
Die Verwaltung hat diese Angelegenheit mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die Rischaustraße dient ausschließlich der Erschließung des Wohngebietes und erfüllt keinerlei Verbindungsfunktion. Die Anforderungen an Tempo-30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO sind erfüllt.
Da die Anforderungen ebenfalls bei den angrenzenden Straßen Gerstenkamp, Saganstraße und Löwenbergstraße erfüllt sind, schlägt die Verwaltung vor, diese Straßen ebenfalls als Tempo-30-Zonen auszuweisen.
