Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08368-01
Grunddaten
- Betreff:
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Anlage eines neuen Storchenhorstes in der Fuhsekanal-Aue zwischen Teufelsspring und Broitzem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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27.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung teilt zu dem Antrag (Drs.18-08368) der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 222 Folgendes mit:
Die Verwaltung hat zunächst geprüft, ob der vorgeschlagene Standort zwischen Broitzem und Teufelsspring für die Anlage eines Storchenhorstes geeignet und verfügbar ist.
Der für die Stadt Braunschweig zuständige Storchenbeauftragte hat diesbezüglich eine Ortsbesichtigung durchgeführt und hält die Weideflächen im Bereich der Fuhsekanal-Niederung für das Errichten einer Storchennisthilfe für geeignet. Bei der Auswahl eines Standortes sind in erster Linie die Verfügbarkeit von Nahrungsflächen sowie der Abstand zu Hochspannungsleitungen und Bahnanlage zu beachten.
Des Weiteren stehen die Flächen im Eigentum der Stadt Braunschweig. Diese sind derzeit zwar an einen Landwirt verpachtet, der dort extensive Weidetierhaltung betreibt, dieser hat sich jedoch auf Rückfrage positiv zu dem Vorhaben geäußert.
Im zweiten Schritt ist die Finanzierung des Vorhabens zu prüfen. Aufgrund einer Angebotsanfrage muss derzeit mit mindestens 4.000 Euro für die Errichtung eines Storchenhorstes gerechnet werden. Die Verwaltung konnte aufgrund der bereits seit längerem erfolgten Haushaltsanmeldungen keine Mittel für das Vorhaben in den Haushalt 2019 mehr einstellen. Nach hiesiger Kenntnis hat der Stadtbezirksrat selbst, in seiner Sitzung am 13.09.2018, eine Kostenbeteiligung von 800 Euro beschlossen.
Eine Möglichkeit der Finanzierung bietet der sogenannte „Ökotopf“ der Stadt Braunschweig (Zuschussrichtlinie für Umweltorganisationen). Hiernach können förderberechtigte Vereine/ Institutionen Mittel bei der Stadt Braunschweig beantragen. Die Verwaltung hat bereits einzelne Institutionen angesprochen; jedoch noch keine Zusage erhalten. Eine Unterstützung bei der Gewinnung einer Institution durch Ansprache seitens des Stadtbezirksrates wird ausdrücklich begrüßt.
Aktuell steht für 2018 keine ausreichende Restsumme im Fördertopf mehr zur Verfügung. Eine Antragstellung wäre jedoch schon zu Jahresbeginn 2019 möglich, eine Förderentscheidung über den Antrag kann aber erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfolgen.
