Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Finanzierung der notwendigen Betriebsausgaben (Personal- und Sachkosten) für den

Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung erhalten freie Träger der Jugendhilfe Abschläge

in angemessener Höhe. Grundlage für die Höhe der Abschläge sind maximal die im

abgelaufenen Haushaltsjahr bewilligten Zuwendungen im Rahmen von Festbetrags- und

Fehlbedarfsfinanzierungen. Diese Zahlungen sind Abschläge, auf die im Jahr 2019 zu

bewilligenden Zuwendungen und stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass die

Haushaltssatzung 2019 mit den entsprechenden Ansätzen verabschiedet, genehmigt und

bekannt gegeben wird.

 

Folgende freie Träger der Jugendhilfe erhalten Abschläge:

 

1. der Verein Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V. (BEJ), Mondo X,

DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende,

Deutscher Kinderschutzbund (Ortsverband Braunschweig e. V.), „der weg“ –

Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen e. V., Netzwerk Nächstenliebe e.V.,

Verband alleinstehender Mütter und Väter (Ortsverband Braunschweig) e. V.,

Remenhof-Stiftung gGmbH und AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. für die

Sicherstellung des Familien-Service-Büros, die Haus der Familie GmbH,

der Verein für Bewegungsspiele (VfB) Rot-Weiß 04 Braunschweig e.V.,

 

2. die freien Träger von Kindertagesstätten (Betriebsträgerkindertagesstätten,

Regelkindertagesstätten, Eltern-Kind-Gruppen und Betriebskindertagesstätten),

 

3. der Dachverband der Elterninitiativen Braunschweigs,

 

4. das Mütterzentrum Braunschweig – Mehrgenerationenhaus,

 

5. die freien Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinder- und Teenyklubs,

Schulkindbetreuungsgruppen, der Förderkreis für ausländische Arbeitnehmer e.V.

als Träger des Nachbarschaftsladens Hamburger Straße, der Jugendring Braunschweig,

die großen Jugendverbände und das Jugend- und Internetcafe St. Cyriakus, die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit

 

6. die Träger der Sprachförderung für die Integration von Kindern und Jugendlichen aus

Aussiedler- und Ausländerfamilien,

 

7. Volkshochschule (VHS Arbeit und Beruf GmbH),

 

8. die Träger zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich,

 

9. Diakonie für Schulsozialarbeiter an Grundschulen, Caritas für Proaktivcenter (PACE)

und Allianz für die Region für Berufsorientierung in Braunschweig (BOBS), AWO Kreisver-band Braunschweig e. V. für das Braunschweiger Fanprojekt und die Medienkoordination.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 darf die Stadt Braunschweig gemäß

§ 116 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Rahmen der

vorläufigen Haushaltsführung nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Die Träger, die auf Grund von Jugendhilfeausschuss- und Ratsbeschlüssen laufende Zu-schüsse zu den Betriebskosten im Rahmen von Festbetrags- bzw. Fehlbedarfsfinanzierungen erhalten, benötigen Abschlagszahlungen zur Finanzierung der anfallenden notwendigen Ausgaben während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung.

 

Um den Bestand der genannten Einrichtungen nicht zu gefährden, ist die Leistung von

Abschlagszahlungen im notwendigen Umfang erforderlich.
 

 

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