Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 18-08934-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.08.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die früher markierte Trennung in Geh- und Radweg musste in der Lichtenberger Straße aufgehoben werden, da sowohl der Radweg als auch der Gehweg zu schmal waren und regelmäßig Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern auftraten. Eine gemeinsame gemischte Führung von Radfahrern und Fußgängern hätte die Konflikte noch verstärkt.

Die damalige Situation führte zu einer Reihe von Unfällen, die insbesondere dadurch geschahen, dass Radfahrer beim Abbiegen übersehen wurden. Für Autofahrer tauchten sie plötzlich hinter den am Straßenrand parkenden Fahrzeugen auf.

Auf der Lichtenberger Straße ist die Gesamtbreite der Seitenräume neben der Fahrbahn für die Anlage eines Radweges nicht ausreichend. Die Fahrbahn selbst ist zu schmal für die Anlage von Radfahrstreifen, die allein dem Radverkehr vorbehalten sind.

 

Die Schutzstreifen für den Radverkehr in der Lichtenberger Straße wurden 2008 markiert.

2010 wurden zusätzliche Fahrradpiktogramme aufgebracht und die Schutzstreifen wurden an den einmündenden Straßen durchgezogen.

Die Schutzstreifen sind nach intensiver Abwägung gemeinsam mit der Polizei, der Verkehrswacht, der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrsplanung, den vier hiesigen Fahrradverbänden, Politikern aller im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, dem Bürgerverein Weststadt e. V. sowie der Politik vor Ort im Stadtbezirksrat einvernehmlich eingerichtet worden.

 

Das wesentliche Ziel dieser Streifen ist, Autofahrern deutlich zu machen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Die Fahrbahn wird durch Schutzstreifen deutlicher aufgeteilt: Radfahrer am rechten Fahrbahnrand, Autofahrer in der Mitte. Ein Begegnungsverkehr Pkw-Pkw ist in der Lichtenberger Straße problemlos möglich, ohne den Schutzstreifen zu überfahren. Im Falle einer Begegnung von größeren Fahrzeugen darf der Schutzstreifen überfahren werden, aber nur unter Rücksichtnahme auf Radfahrer.

Der Schutz für die Radfahrer ergibt sich aufgrund der gestrichelten Linie, sodass die Aufmerksamkeit der Autofahrer gegeben ist. Es ist somit den Autofahrern bewusst, dass hier Radfahrer verkehren.

Mit und ohne Schutzstreifen dürfen Radfahrer nur überholt werden, wenn dafür ausreichend Platz ist.


 

Zu den Schutzstreifen wurde ein Faltblatt zur Information für die Anlieger und Nutzer der Lichtenberger Straße verteilt. Dieses ist im Internet  http://www.braunschweig.de/leben/stadtplan_verkehr/radverkehr/schutzstreifen.html

neben weiteren Informationen veröffentlicht.

 

Die „Eingewöhnungszeit“ der damals für Braunschweig neuen Schutzstreifen hat ca. 4 Jahre gedauert. Wiederholt wurden in diesem Zeitraum durch Polizei, Bürgerverein und Stadtverwaltung die Anwohner und Benutzer der Lichtenberger Straße informiert. Mehrere Aktionen vor Ort halfen, das Verständnis für diese Art der Radverkehrsführung zu verbessern.

In den letzten Jahren sind der Verwaltung keine Probleme in der Lichtenberger Straße bekannt geworden.

 

Es ist nicht vorgesehen, die Schutzstreifen für den Radverkehr zu entfernen. Radverkehr ohne die Schutzstreifen auf der Fahrbahn würde keine Verbesserung der Verkehrssituation bedeuten. Die Anlage von baulichen Radwegen ist nicht vorgesehen. Dazu müsste die gesamte Straße grundlegend überplant und beitragspflichtig umgebaut werden.


 

 

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