Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09603

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung und vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständige Fachabteilung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig wird dem Familiensportverein Braunschweig e. V. für die Wegesanierung und inklusiven Ausgestaltung der Eingangsbereiche des vereinseigenen Sportheims ein Zuschuss in Höhe von bis zu 5.809,28 € gewährt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Familiensportverein Braunschweig e.V. beantragt für die Wegesanierung der Eingangs-bereiche des vereinseigenen Sportheims, Parnitzweg 5, 38108 Braunschweig, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 5.809,28 €.

 

Es besteht laut Verein zurzeit eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund von teilweise lockeren, unebenen und durch Kleintierbefall unterwühlten Wegeplatten. Der Verein beabsichtigt, diese Unfallgefahren umgehend zu beseitigen und plant, in diesem Zusammenhang gleichzeitig den Haupt- und Nebeneingang des Sportheims durch Installation einer behindertengerechten Rampe barrierefrei zu gestalten.

 

Es wird vorgeschlagen, vorbehaltlich einer gesicherten Gesamtfinanzierung und einer positiven Prüfung durch die zuständige Fachabteilung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.809,28 € der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 11.618,56 € (50 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.

 

 

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