Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09545

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung und vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständige Fachabteilung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig wird dem Braunschweiger Tennis- und Hockeyclub e. V. für die Sanierung der Beregnungsanlage auf der vereinseigenen Tennisanlage ein Zuschuss in Höhe von bis zu 12.950,00 € gewährt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Braunschweiger Tennis- u. Hockeyclub e.V. beantragt für die Sanierung der Beregnungsanlage auf der vereinseigenen Tennisanlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 12.950,00 €.

 

Laut Verein existieren schwerwiegende Mängel an der Beregnungsanlage der Tennisanlage. Zur Sanierung der Beregnungsanlage sind laut Verein folgende Maßnahmen notwendig:

 

-          Kompletterneuerung der Druckerhöhungsanlage zur Beregnung der Tennisplätze

-          Erneuerung der zentralen Beregnungssteuerung einschl. einer separaten Steuerung einzelner Spielfelder während des Spielbetriebs

 

Die betroffene Beregnungsanlage und die Druckerhöhungsanlage sind über 25 Jahre alt, teilweise sogar noch älter. Laut Verein weisen sie gravierende irreparable Mängel auf, sodass eine Komplettsanierung, auch in Bezug auf die Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit dringend geboten ist.

 

Es wird vorgeschlagen, vorbehaltlich einer gesicherten Gesamtfinanzierung und einer positiven Prüfung durch die zuständige Fachabteilung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.950,00 € der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 25.900,00 € (50 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.


 

 

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