Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-09621

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

a) Die Vorschläge der Finanzverwaltung laufen auf eine Ausweitung anstatt Reduzierung der Beihilfen hinaus, da eine auch nur annähernde Kostendeckung durch den Flughafenbetrieb (momentan bei 60%) immer weniger zu erreichen sei. Sieht die Verwaltung obigen Ratsbeschluss als nicht mehr bindend an?

b) Ist der Finanzverwaltung und dem AR und der GesVers. bewusst, dass Zuschüsse/Beihilfen dieser Art ab 2024 nicht mehr zulässig sind? Oder gehen diese davon aus, dass der Flughafen wegen des besonderen Interesses des Bundes diesbezüglich an das kommende Subventionsverbot nicht gebunden ist - und falls das der Fall ist: Warum zahlt dann die Stadt die Zuschüsse und nicht der Bund?
 

c) Zuschüsse und Beihilfen sind gemäß DAWI-Regelung (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) nicht bedingungslos möglich, sondern reguliert und spätestens nach 2024 an besondere Dienstleistungen für Flüge im öffentlichen Auftrag gebunden. Würde dafür der öffentliche Auftrag der Stadt Braunschweig hinreichend sein oder bedürfte es dafür eines übergeordneten Interesses des Bundes?  


 

 

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