Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09446-01
Grunddaten
- Betreff:
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Kreuzung Salzdahlumer Straße / Fichtengrund und des Fichtengrundes (Vorlage 18-08784), Bau eines Parkhauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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20.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.11.2018 (18-09446) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das Städtische Klinikum beabsichtigt die Zentralisierung der medizinischen Schwerpunkte an nur noch zwei Standorten in Braunschweig und die Ausweitung des Angebots. Mit diesem Ziel werden von den ursprünglich vier Standorten in Braunschweig zwei Standorte aufgegeben. Der größte Umbau findet zur Zeit am Standort Salzdahlumer Straße statt. Hier entstehen mehrere Neubauten (Zielplanung für die nächsten 10 – 15 Jahre). Das klinische Zentrum soll zukünftig an diesem Standort liegen.
Durch die Erhöhung der Betten- und Mitarbeiterzahl erfolgt eine wachsende Verkehrsnachfrage. Die Erschließung des Klinikums an der Salzdahlumer Straße ist neu zu regeln.
Weitere Veränderungen der verkehrlichen Situation resultieren aus der Verlegung des Haupteingangs von der Salzdahlumer Straße in den Fichtengrund.
Die Stellplatzsituation wurde im Auftrag des Klinikums gutachterlich geprüft. Durch den Gutachter wurde der Bedarf an Stellplätzen für Besucher und Beschäftigte nach dem Endausbau auf der Grundlage der aktualisierten Entwicklungspläne für das Klinikum und unter Einbeziehung der Anzahl der legal sowie ungeregelt abgestellten Fahrzeuge neu ermittelt. Die Anzahl der bisher vorgesehenen und bereits beantragten bzw. genehmigten Stellplätze wird aus heutiger Sicht als nicht ausreichend erachtet. Aus diesem Grund wurde die Parkplatzsituation auf dem gesamten Gelände überdacht und neu strukturiert. Im Ergebnis ist geplant, alle Stellplätze in einer einzigen Parkpalette in unmittelbarer Nähe zum neuen Eingang unterzubringen.
Zu Frage 2:
Es wurde eine Bauvoranfrage für den geplanten Neubau einer Parkpalette beschieden. Diese Bauvoranfrage hat das Thema Abstellflächen für Fahrräder nicht behandelt, da diese nicht Gegenstand des Prüfauftrags des Bauherrn war. Die Bedarfsermittlung für die Abstellflächen für Fahrräder findet im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens statt.
In den vorliegenden Planunterlagen der Parkpalette wurden keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen. Aufgrund des stark frequentierten Pkw‑Verkehrs in der Parkpalette wird eine räumliche Trennung zwischen Pkw- und Fahrradbereich für zweckmäßig gesehen. Die Bedarfsermittlung für die Abstellflächen für Fahrräder und die Abstimmung zur Unterbringung der erforderlichen Fahrradabstellflächen erfolgt bei Erweiterung des Klinikbereiches im Baugenehmigungsverfahren.
Zu Frage 3:
Die Bedarfsermittlung erfolgte über die geplante Bettenzahl und hinsichtlich der Zielplanung zur Zentralisierung der medizinischen Schwerpunkte an zwei Standorten. Insofern wurde bei der Bedarfsermittlung für die Einstellplätze der Bau der Stadtbahn entlang der Salzdahlumer Straße nicht berücksichtigt.
I. A.
