Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen,

den Wirtschaftsplan 2019 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 21. November 2018 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig

Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer

Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat dem Wirtschaftsplan 2019 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 21. November 2018 zugestimmt.

 

Der Erfolgsplan 2019 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag i. H. v. 1.733.800 € aus.

 


Im Einzelnen:
 

 

Der Anstieg beim sonstigen betrieblichen Aufwand resultiert aus den abgestimmten neuen Projekten im Gesamtzusammenhang mit dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030“ ISEK (Logistik- und Mobilitätsstudie, Mobilitätscluster Forschungsflughafen, Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für Reallabore).

Beim Personalaufwand wird eine Steigerung veranschlagt u. a. aufgrund einer zusätzlichen Stelle.

 

Der Finanzplan 2019 sieht geringe Investitionen für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Umfang von 25,0 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2019 der Gesellschaft beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise