Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05741-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 15.11.2017:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, die Einbahnstraße, die parallel zur Saarbrückener Straße verläuft (vgl. Planausschnitt), für den Radverkehr freizugeben und entsprechend auszuschildern.“

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG:

 

Grundsätzlich wird die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr befürwortet. In der Regel ergeben sich damit verbesserte Fahrbeziehungen für Radfahrer.

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in einer Einbahnstraße die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung. Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn u. a. die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist. Diese Übersichtlichkeit ist aus Sicht der Polizei und der Verwaltung bei der Ausfahrt des Radverkehrs in Gegenrichtung aus der Einbahnstraße in der derzeitigen Situation nicht gegeben. Bei mehreren Ortsbesichtigungen wurden wiederholt PKW-Fahrer beobachtet, die sehr zügig und schleifend in die Einbahnstraße eingebogen sind.

 

Um dennoch eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung zu ermöglichen, hat die Verwaltung Möglichkeiten untersucht, durch Markierung und Beschilderung auf den Radverkehr an dem Verkehrsknoten hinzuweisen und zudem ein schleifendes Abbiegen von Kraftfahrzeugen in die Einbahnstraße zu unterbinden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass PKW-Fahrer, die aus der Saarbrückener Straße oder aus der nördlichen
St.-Wendel-Straße nach links in die Einbahnstraße einbiegen, die aus der Einbahnstraße kommenden Radfahrer gut und frühzeitig wahrnehmen.

 

Die Verwaltung wird für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr für einige Meter einen Radfahrstreifen markieren und diesen rot einfärben, damit die Radverkehrsführung für alle einfahrenden PKW gut wahrnehmbar ist. Auf Höhe des Radfahrstreifens muss dafür das Parken auf beiden Fahrbahnseiten unterbunden werden. Damit die Radfahrenden nicht unvermittelt in den Knotenbereich einfahren, wird für sie die Beschilderung „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt. Das „Vorfahrt gewähren“-Schild für den Verkehr aus der südlichen St.-Wendel-Straße bleibt aus Sicherheitsgründen unverändert bestehen.

 

Die Polizei wurde mehrfach eingebunden und hält ihre grundsätzlichen Bedenken aufrecht. Die Verwaltung ist aber der Überzeugung, dass mit den beschriebenen Maßnahmen eine Lösung gefunden wurde, die die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung zulässt. Die Maßnahme wird kurzfristig umgesetzt.

 

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