Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-07845-01
Grunddaten
- Betreff:
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Parkstreifen nur für PKW`s auf der Celler Heerstraße in Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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21.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 09.04.2018: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob entlang der gesamten Celler Heerstraße innerhalb des Ortsteils Watenbüttel die vorhandenen Parkstreifen zum Parken nur für Pkw freigegeben werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Celler Heerstraße in Watenbüttel ist als Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße und Bedarfsumleitung für die Autobahn 2 (A 2) straßenrechtlich für alle Verkehrsarten ohne Einschränkung gewidmet. Zur Benutzung einer solchen Verkehrsverbindung gehören nicht nur das Befahren, sondern auch der Lieferverkehr und das Parken. Einschränkungen sind möglich, soweit sie verkehrlich geboten sind und keine unbillige Härte bedeuten. Die in der Begründung des zugrundeliegenden Antrags genannten Aspekte „Beeinträchtigung des Ortsbildes“ und „Erhöhung des Durchgangsverkehrsaufkommens“ rechtfertigen aber für sich genommen die angeregten verkehrlichen Einschränkungen nicht. Das Parken in der Ortsdurchfahrt pauschal durchgehend auf PKW zu beschränken, ist daher nicht möglich.
Soweit in Teilbereichen konkrete verkehrliche Probleme im Zusammenhang mit parkenden LKW oder abgestellten Anhängern bestehen, wird die Verwaltung entsprechenden Hinweisen nachgehen und die Parkregelungen dann dort bei Bedarf anpassen.
