Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09581-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer zweiten Zufahrt zum Baugebiet Feldstraße?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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27.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.11.2018 wird wie folgt Stellung genommen
Nach Ansicht des Stadtbezirksrates 310 erscheint der Madamenweg aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen sowie der ersten Verkehrsplanungen für das Baugebiet „Feldstraße“ stark durch Verkehr belastet. Vor diesem Hintergrund bittet der Stadtbezirksrat die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:
Wie beurteilt die Verwaltung den Ansatz, den PKW-Verkehr unter der Tangentenbrücke
Feldstraße durchfließen zu lassen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Unterführung unter der Tangentenbrücke an der Feldstraße verfügt lediglich über eine Breite von ca. 4 m und eine begrenzte Durchfahrtshöhe von 2,2 m und ist daher grundsätzlich nur eingeschränkt nutzbar. Im Zusammenhang mit den Transporten für die Bodensanierung wurde bereits eine Verbreiterung dieser Unterführung geprüft, wobei die Nachfrage bei der Landesbehörde (NLStBV) ergab, dass hier ein umlaufendes Ringfundament vorliegt, das aus statischen Gründen keine Verbreiterung oder Vertiefung erlaubt.
Im weiteren Verlauf der Feldstraße nach Westen liegen aktuell Straßenabschnitte vor, die teilweise nur etwa 3 m breit und vom Querschnitt her dementsprechend für eine Erschließung des Baugebietes Feldstraße ungeeignet sind. Auch Nebenanlagen für Fuß- und Radverkehr sind nicht vorhanden. Darüber hinaus würden über diesen Abschnitt keine zusätzlichen Anbindungen geschaffen, die den Aufwand und die Kosten eines Ausbaus des Weges rechtfertigen und es würde dabei eine nicht attraktive Strecke generiert.
Vor diesem Hintergrund ist eine Führung unterhalb der Tangentenbrücke aufgrund der be-schränkten Durchfahrtbreiten und Höhen, des geringfügigen Querschnittes, des fehlenden Ausbaustandards im weiteren Verlauf sowie aufgrund der Umwegigkeit nach Beurteilung der Verwaltung nicht für eine zweite Anbindung des geplanten Baugebietes geeignet.
Der erste Entwurf des Verkehrsgutachtens zum Baugebiet ergab, dass grundsätzlich eine Anbindung ausreichend wäre, um die zukünftigen Verkehre leistungsfähig abzuwickeln. Demgegenüber ist die Verwaltung jedoch weiterhin bemüht, eine passende zweite Anbindung für den 2. Bauabschnitt zu generieren, um die Erschließungssituation zu optimieren.
Die verkehrliche Situation und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösungen sollen den Mitgliedern des Stadtbezirksrates zu Beginn des Jahres 2019 erläutert werden.
