Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09487
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss einer Vereinbarung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der Lotte-Lemke-Schule, Förderschule emotionale und soziale Entwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.12.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hält selbst keine Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vor. Die Schulverwaltung hat daher zum 1. August 2000 mit der AWO eine Ver-einbarung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Braunschweig in der Lotte-Lemke-Schule abgeschlossen. Die AWO hat die Vereinbarung zum Ende des Schuljahres 2017/2018 mit dem Wunsch nach einer Anpassung der Schulrestkosten gekündigt.
Nach der bis Ende des Schuljahres 2017/2018 gültigen Vereinbarung hat die AWO für die Beschulung einen Betrag in Höhe von 4.345,98 € je Schülerin bzw. Schüler in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgte zu den Stichtagen 15. März und 15. November. Für die an den Stichtagen beschulten Schülerinnen und Schüler wurden jeweils 2.172,99 € (monatlich auf sechs Monate umgerechnet 362,17 €) gezahlt. In den vergangenen beiden Schuljahren wurden im Durchschnitt 24 Schülerinnen und Schüler zu den Stichtagen abgerechnet. Die AWO fordert nun einen Betrag in Höhe von monatlich 738,29 € somit 4.429,74 € pro Stichtag und 8.859,48 € jährlich. Begründet wird dieses mit gestiegenen Kosten.
Seit dem 1. August 2013 zahlt die Jugendverwaltung im Zusammenhang mit der Unterbrin-gung von schulpflichtigen Kindern bei der AWO, die dann die Lotte-Lemke-Schule besuchen, einen Betrag von monatlich 611,02 € je Kind als Schulrestkosten. In Anlehnung daran und im Hinblick auf eine vorgenommene Plausibilisierung des Differenzbetrages in Höhe von
127,27 € zwischen dem vorgenannten und dem von der AWO geforderten höheren Betrag wird die Forderung von monatlich 738,29 € von der Schulverwaltung anerkannt.
Es ist daher beabsichtigt, rückwirkend für das Schuljahr 2018/2019, wieder eine Vereinbarung mit der AWO zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Braunschweig in der Lotte-Lemke-Schule abzuschließen. Eine Erstattung soll zu den bisherigen Stichtagen in Höhe von jeweils 4.429,74 € pro Schülerin bzw. Schüler erfolgen.
