Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09419-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wettbewerb Hauptbahnhof Umfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat in ihrer Vorlage 18-09683 die politischen Gremien gebeten, zu dem im Bereich Hauptbahnhof geplanten städtebaulichen Ideenwettbewerb verschiedene Beschlüsse zu fassen und den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu konkretisieren.
Die ersten beiden Beschlussvorschläge unterstützen den Beschlussvorschlag der Verwaltung und sehen in dem geplanten Ideenwettbewerb eine große Chance für das Bahnhofsviertel.
Die Vorschläge Nr. 3 und Nr. 4 können von Seiten der Verwaltung allerdings nicht unterstützt werden. In Nr. 3 wird angeregt, das Wettbewerbsgebiet um die Böschungsbereiche des Parks Viewegs Garten zu verkleinern. Dieser Antrag fand nach längerer Diskussion im Stadt-bezirksrat 132 keine Mehrheit. Bereits in der Sitzung wurde von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Böschungsbereiche im Wettbewerbsgebiet enthalten sein müssen, um einen Übergang von der geplanten Bebauung zum Park herstellen zu können. Die Kurt-Schumacher-Straße wird in ihrer Dimensionierung verändert werden, so dass auch die Randbereiche neu zu gestalten sind und entsprechende Wegebeziehungen neu hergestellt werden müssen. Ohne diese Flächen würde ein Wettbewerb für diesen Bereich wenig Sinn machen. Der Wunsch, die Grünflächen zu erhalten und von Hochbauten freizu-halten, wird in der Aufgabenstellung zum Wettbewerb entsprechend berücksichtigt werden.
Dem Vorschlag Nr. 4 kann nicht nachgekommen werden, da mehr als drei Sachpreisrichter seitens der Stadt nicht möglich sind, ohne das Preisgericht unverhältnismäßig aufzustocken. Es sollten, wie sonst bei Wettbewerben üblich, drei Vertreter des Planungs- und Umweltausschusses als Sachpreisrichter an der Jurysitzung teilnehmen.
