Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09091-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Rennelbergstraße", AP 26 Stadtgebiet zwischen Celler Straße, Freisestraße, Klosterstraße, Thomaestraße und Petristraße Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung am 27. November 2018 dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Ergänzend wurde folgender Beschluss Nr. 2 gefasst:
„2.1Die Stadt kauft die Grundstücke und vermarktet sie selbst.
2.220 % sozialer Wohnungsbau sind sicherzustellen.
2.3Der Baumbestand ist zu erhalten.
2.4 Die historischen Gebäude sind zu erhalten.
2.5Energetische Lösungen zum energieeffizienten Bauen unter Verwendung von regenerativen Energien sowie Fassaden- und Dachbegrünungen sind zu nutzen.“
Darüber hinaus wurde zu Protokoll gegeben:
Die Planung soll dem Stadtbezirksrat zu einem Zeitpunkt vorgestellt werden, zu dem noch Änderungen möglich sind.
Diese Anforderungen an die Planung aus Sicht des Stadtbezirksrates werden hiermit zur Kenntnis gegeben. Einige Punkte sind bereits durch Ratsentscheidungen abgesichert
(z. B. der Anteil an sozialem Wohnungsbau). Andere Ziele werden im Rahmen einer guten Stadtplanung grundsätzlich verfolgt (z. B. möglichst weitgehender Erhalt historischer Gebäude).
Die Verwaltung wird die genannten Anforderungen im Rahmen der weiteren planerischen und sonstigen Schritte zur Entwicklung des Gebietes, soweit möglich, beachten. Da es sich bei einem Bebauungsplan um ein ergebnisoffenes Verfahren handelt und die abschließende
Entscheidung durch den Rat der Stadt Braunschweig getroffen wird, können in dieser frühen Phase noch keine verbindlichen Aussagen zu einzelnen Punkten getroffen werden.
