Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09648-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zum St.-Petri-Projekt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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11.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe PARTEI/PIRATEN im Stadtbezirksrat 131 vom 20.11.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Es ist vorgesehen, mit dem Investor für das Projekt „An der Petrikirche“ noch vor der Offenlage des Bebauungsplanes einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, in dem sich der Investor verpflichtet, einen Anteil von 20 % der im Geschosswohnungsbau entstehenden Wohnungen als bezahlbaren Wohnraum (Sozialwohnungen) herzustellen.
Zu Frage 2:
Die Regelung zum sozialen Wohnungsbau erfolgt üblicherweise im Folgekostenvertrag (siehe Beantwortung Frage 1). Da die Stadt hier Grundstückseigentümerin einer Teilfläche ist, auf der das Projekt verwirklicht werden soll, ist vorgesehen, einen entsprechenden Passus zum sozialen Wohnungsbau auch in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen.
Zu Frage 3:
Der Stadtbezirksrat wird über eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen über das Wettbewerbsverfahren und die prämierten Arbeiten informiert (vgl. Mitteilung 18-09680). Grundlage für die Festsetzungen bildet der 1. Preis des Wettbewerbsverfahrens. Eine inhaltliche Einflussnahme der Politik ist im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens möglich. Der Entwurf der Festsetzungen wird mit der Vorlage zum Auslegungsbeschluss den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. In diesem Zusammenhang können entsprechende Anregungen seitens der Politik erfolgen. Erst danach erfolgt die Auslegung.
Die im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit müssen danach abgewogen werden. Dieser Abwägungsprozess wird dem Rat der Stadt Braunschweig mit dem Satzungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt.
