Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-09096-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Dachfläche des Schulgebäudes der Grundschule Klint handelt es sich um ein leicht geneigtes Satteldach. Die einzige Flachdachfläche auf dem Schulgelände ist oberhalb der Sporthalle vorhanden. Diese Flachdachfläche wird von einer Konstruktion aus Spannbeton-Unterzügen getragen, welche entsprechend der Vorgaben zum Errichtungszeitpunkt des Gebäudes statisch so bemessen sind, dass sie das Eigengewicht der Dachkonstruktion sowie eine Schneelast von 75 kg/m² tragen können.

 

Bei einer Nutzung der Dachfläche als Spiel- und Pausenhof muss die Dachfläche entsprechend geltender Normen eine zusätzliche Verkehrslast von 400 kg/m² statisch tragen können. Weiterhin wäre entsprechend der gewünschten Nutzung ein Austausch der derzeitigen Dachdeckung erforderlich. Der für die Spielplatznutzung benötigte neue Dachaufbau wäre gegenüber der aktuellen Dachdeckung um ca. 250 kg/m² schwerer. Die vorgenannte Schneelast wäre weiterhin zu berücksichtigen.

 

In der Summe müsste die Dachkonstruktion eine Auflast statisch tragen können, welche knapp dem 10-fachen der jetzigen Belastung entspricht. Gleiches gilt für alle die Dachkonstruktion tragenden Bauteile des Gebäudes. Dies ist mit der vorhandenen Konstruktion nicht möglich. Eine Ertüchtigung der vorhandenen Konstruktion auf die benötigte Tragfähigkeit ist ebenfalls nicht möglich.

 

Grundsätzlich sind die Schul- und Pausenhöfe bei Grundschulen so zu bemessen, dass pro Grundschulkind eine Fläche von 5m² nachgewiesen werden kann. Für die aktuell 245 Schüler und Schülerinnen der Grundschule Klint (nach Schulstatistik 2017/18) bedeutet dies eine nutzbare Schulhoffläche von mindestens 1.225 m². Die real verfügbare Fläche beträgt ca. 1.800 m² und ist damit deutlich größer, als erforderlich. Ein Bedarf zur Erweiterung des Schulhofes besteht somit nicht.
 

 

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