Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09655-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.11.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1): Die Verwaltung hatte die Anregung, Notfallbänke am Mittellandkanal einzurichten, an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung weitergeleitet. Diese hat dazu mitgeteilt, dass in Braunschweig die Betriebswege am Kanal sehr schmal seien, so dass nur wenige Standorte für Rettungsbänke infrage kämen. Die Betriebswege müssen – gerade auch für die Rettungsdienste – freigehalten werden. Eigene Bänke habe die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dort nicht. Entlang des Kanals sind alle Brücken mit einer gut sichtbaren Brücken-Nummer versehen. Zudem erfolge alle 500 m eine Stationierung durch „Kilometertafeln“, die ebenfalls auch aus größerer Entfernung gut zu sehen seien. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat der Feuerwehr einen digitalen Plan der Brückenbauwerke mit Nummern und Angaben zu den Kilometertafeln zur Verfügung gestellt. Die Anregung, Notfallbänke aufzustellen hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht aufgegriffen.

Die Berufsfeuerwehr Braunschweig hat die Anregung ebenfalls geprüft. Der Mittellandkanal ist im Einsatzleitsystem der Feuerwehr (COBRA) in 500 m-Abständen offiziell kilometriert. Die Standortermittlung für den Rettungsdienst erfolgt über die Kilometertafeln oder Brückennummern, ggf. wird der Notrufende aufgefordert eine entsprechende Kennzeichnung zu suchen. Diese Standortbestimmung ist im Regelfall möglich. Die Kanalseite wird bei einem Ereignis auf dem Uferweg oder in Böschungs-/
Spundwandnähe explizit beim Notrufenden erfragt. Nach Einschätzung der städtischen Berufsfeuerwehr besteht kein Bedarf, Notfallbänke am Mittellandkanal oder an anderen Stellen im Stadtgebiet zu errichten.

Die Verwaltung hat keine originäre Zuständigkeit für Bänke an Betriebswegen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Angesichts der eindeutigen Rückmeldungen ist keine weitere Zuständigkeitsklärung innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt.

 

Zu 2): Die Installation von Notfallbänken ist nicht vorgesehen.

 

Zu 3): entfällt


 

 

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