Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09654-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablösung von notwendigen Einstellplätzen durch Parkplätze für Carsharing?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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04.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion (18-09654) vom 21.11.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Gemäß § 47 (5) NBauO kann die Pflicht zur Herstellung notwendiger Einstellplätze durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ersetzt werden (Ablöse). Die Zahlung des Geldbetrages wird unter der Voraussetzung ausgesetzt, dass der Bauherr die Einstellplätze durch Carsharing nachweist. 1 Carsharingplatz ersetzt dabei 6 Einstellplätze.
Zu Frage 2:
Die Carsharingplätze müssen im Bauantrag dargestellt und nach Prüfung der Bauvorlagen genehmigt werden. In der Folge liegt es gem. § 56 NBauO in der Verantwortung des Eigentümers, dass Anlagen und Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
Zu Frage 3:
Siehe Antwort 2.
Für den Fall, dass die Voraussetzungen der Aussetzung des Ablösebetrages (siehe Antwort 1) nicht mehr gegeben sind, wird die Zahlung des Ablösebetrages gefordert.
