Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09654-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion (18-09654) vom 21.11.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Gemäß § 47 (5) NBauO kann die Pflicht zur Herstellung notwendiger Einstellplätze durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ersetzt werden (Ablöse). Die Zahlung des Geldbetrages wird unter der Voraussetzung ausgesetzt, dass der Bauherr die Einstellplätze durch Carsharing nachweist. 1 Carsharingplatz ersetzt dabei 6 Einstellplätze.

 

Zu Frage 2:

 

Die Carsharingplätze müssen im Bauantrag dargestellt und nach Prüfung der Bauvorlagen genehmigt werden. In der Folge liegt es gem. § 56 NBauO in der Verantwortung des Eigentümers, dass Anlagen und Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprechen.

 

Zu Frage 3:

 

Siehe Antwort 2.

Für den Fall, dass die Voraussetzungen der Aussetzung des Ablösebetrages (siehe Antwort 1) nicht mehr gegeben sind, wird die Zahlung des Ablösebetrages gefordert.

 

 

 

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