Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09664-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 22. November 2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Nach den vorhandenen Unterlagen ist und war der Handelsweg nie im Eigentum der Stadt. In der Straßenakte befindet sich ein Plan vom 05.12.1947, in dem bereits die privaten Eigentümer der den Handelsweg bildenden Flurstücke verzeichnet sind. Eine Protokollnotiz vom 29. September 1871 besagt, dass es für den Durchgang von der Gördelingerstraße zur Breiten Straße ein Wegerecht zu Gunsten der Allgemeinheit gäbe. Das ist nur notwendig, wenn sich der Weg nicht im Eigentum der Stadt befindet.

 

Zu 2.: Mit öffentlicher Bekanntmachung am 25. Juli 1984 wurde der Handelsweg gem. § 6 NStrG als Gemeindestraße mit der Nutzungseinschränkung Gehweg gewidmet. Da der Weg nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig stand (und steht) und die Eigentümer der den Weg bildenden Flurstücke der Widmung nicht zugestimmt haben, war die Widmung unwirksam. Mit Veröffentlichung vom 7. November 2016 in der Braunschweiger Zeitung erfolgte die Richtigstellung der am 25. Juli 1984 erfolgten nicht wirksamen Widmung der Privatstraße Handelsweg.

 

Zu 3.: Eine 'Entwidmung' ist, wie unter 2 dargelegt, nicht erfolgt. Die Flurstücke, auf denen die Gebäude stehen, reichten und reichen jeweils bis zur Mitte des Handelsweges und bilden zusammen eine private Verkehrsfläche 'Handelsweg'. Deshalb sind die Eigentümer der Immobilien auch Teileigentümer des Weges.

Das Wegerecht zugunsten der Stadt und damit der Allgemeinheit besteht unverändert fort.


 

 

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