Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09635-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nicht anwendbare Bebauungspläne
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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04.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 im Rat der Stadt vom 19. November 2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Zu Punkt 1:
Es gibt eine Reihe weiterer Bebauungspläne in Braunschweig, die auf Grund des Urteiles als „nicht anwendbar“ gelten, jedoch aus mangelnder Kapazität bislang noch nicht durch Aufhebungssatzungen außer Kraft gesetzt werden konnten.
Zu Punkt 2:
Es gibt in Braunschweig keine Bebauungspläne, die in Folge anderer Gründe als „nicht anwendbar“ gelten. Es gab Bebauungspläne, die auf Grund eines Formfehlers als „nicht anwendbar“ galten. Hier fehlte zur Bestätigung der Authentizität der Ausfertigung ein Datum in der Unterschriftszeile. Durch formelle Neuausfertigung der betroffenen Bebauungspläne ohne großen zeitlichen und personellen Aufwand konnten diese Fehler jedoch geheilt werden.
