Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09203-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Die Fragen der Fraktion B90/Grüne beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu 1

 

Die Höhe der für die einzelnen Verstöße fälligen Verwarnungsgelder ergibt sich aus Spalte 3.

 

Für 2018 wurden Verstöße bis zum 31.10. berücksichtigt.

 

2017

2018

 

Tatvorwurf

10671

7357

20 €

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.

390

399

30 €

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und

behinderten dadurch Andere.

283

171

30 €

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem

Gehweg.

54

49

35 €

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem

Gehweg und behinderten dadurch Andere.

77

48

20 €

Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg.

137

104

30 €

Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und

behinderten dadurch Andere.

20

0

30 €

Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem unbe-

schilderten Radweg.

14

11

35 €

Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem unbe-

schilderten Radweg und behinderten dadurch Andere.

17

29

20 €

Sie parkten auf einem Radweg.

12

8

30 €

Sie parkten auf einem Radweg und behinderten da-

durch Andere.

552

372

20 €

Sie parkten auf einem Geh- und Radweg.

29

34

30 €

Sie parkten auf einem Geh- und Radweg und behinder-

ten dadurch Andere.

64

16

30 €

Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und

Radweg.

7

2

35 €

Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und

Radweg und behinderten dadurch Andere.

12327

8600

 

 


Zu 2

 

Über die Gründe für einen Abschleppvorgang gibt es keine Statistik. Grundsätzlich handelt es sich um Maßnahmen der Gefahrenabwehr, d. h. es muss von einem falsch geparkten Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Dies ist dann der Fall, wenn  eine konkrete Behinderung des Fußgänger- oder Fahrradverkehrs vorliegt, z.B. Passanten mit Kinderwagen auf die Fahrbahn der Straße ausweichen müssten, um an einem auf dem Gehweg geparkten Kraftfahrzeug vorbeizukommen, wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt oder Fahrzeuge in der Kurve abgestellt werden. Zudem darf es kein milderes Mittel als die Abschleppmaßnahme geben, um diese Gefahr zu beseitigen. Deshalb wird regelmäßig vor dem Abschleppen versucht, dem Fahrzeughalter bzw. dem Fahrzeugführer Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug selbst zu entfernen.

 

 

Zu 3

 

Eine generelle bauliche Lösung um das Falschparken auf Geh- oder Radwegen zu verhindern, gibt es nicht. Lösungsansätze können nur zu direkten punktuellen örtlichen Gegebenheiten überdacht werden. Sofern eine dauerhafte Überwachung nicht zum gewünschten Erfolg führt, sind die einzelnen Situationen und Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Es könnten, sofern in den Geh- und Radwegbereichen oder Seitenstreifen ausreichend Platz zur Verfügung steht, Poller, Fahrradständer oder andere Stadtmöblierungen aufgestellt werden, jedoch sind die räumlichen Verhältnisse häufig so eng, dass dies nicht möglich ist. Ergänzend werden mögliche bauliche Lösungen regelmäßig auch stadtgestalterisch und mit Blick auf Veranstaltungen, Freisitzflächen und Märkte auf öffentlichen Flächen geprüft.
 

 

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