Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09547
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zur Benennung eines Privatweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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22.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die FAGUS GmbH, unterstützt durch Herrn Langerfeldt, möchte einen privaten Weg im rückwärtigen Bereich des Bürogebäudes „Kontorhaus“ mit Hinweis auf sein Wirken und sein Engagement für die betroffene Örtlichkeit nach Thomas W. Buchler benennen und ist diesbezüglich an den Stadtbezirksrat 310 herangetreten. Es wurde zur Zuständigkeit des StBezR und zu den Rahmenbedingungen um Informationen gebeten.
Der Stadtbezirksrat ist nach NKomVG zuständig für offizielle Wegebenennungen. Dies gilt ebenso für private Wege, auch wenn sie nicht öffentlich gewidmet sind. Die hier betrachtete Feuerwehrzufahrt auf der Tiefgarage des „Kontorhauses“ ist jedoch öffentlich zugänglich und einsehbar. Ein einfaches Aufstellen eines Straßen-/Wegeschildes durch den privaten Eigentümer ist nicht zulässig, da es zur Orientierungsverwirrung führt. Insofern müsste der Weg offiziell benannt werden, sodass der zukünftige Name dann auch in öffentliche und private Register und Karten übernommen und dort verwendet werden kann.
Die Benennung dürfte jedoch nur von der Cammannstraße bis zum hinteren Bereich des Gebäudeteils mit der Hausnummer Frankfurter Straße 287 umgesetzt werden. Neue Adressen wären in diesem Fall dann mit der Benennung nicht verbunden, da die Hausnummern des „Kontorhauses“ zur Frankfurter Straße zugeordnet sind und auch die Erschließung der Hausnummern 288-290 zur Frankfurter Straße unverändert bestehen bliebe. Insofern könnte eine Benennung auch geringfügig zur Verbesserung der Orientierung vor Ort beitragen, würde aber hier v.a. der Ehrung der Persönlichkeit gelten.
Bei der Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen im privaten Eigentum ist zu beachten, dass der Beschluss des politischen Gremiums immer nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer gefasst werden kann. Da der Vorschlag hier seitens des Eigentümers vorgebracht wurde, ist dieses gegeben, und er könnte durch den Stadtbezirksrat umgesetzt werden, sofern dieser die Ehrung der Persönlichkeit mit einer Wegebenennung unterstützt. In diesen Fällen ist grundsätzlich im Vorfeld eine Verständigung zwischen dem Eigentümer und dem Beschlussgremium erforderlich.
Weiterhin ist zu beachten, dass es im Stadtgebiet keine doppelten oder sehr weitgehend ähnliche Straßen- und Wegenamen geben soll, um hier keine Orientierungsverwirrungen zu schaffen. Ebenso sollen Persönlichkeiten nicht mehrfach durch Benennungen und an unterschiedlichen Örtlichkeiten geehrt werden. In Thune gibt es bereits einen „Buchlerweg“. Dieser ist jedoch Ende der 1960er Jahre nach der Fabrik benannt worden, seinerzeit noch außerhalb des Stadtgebietes vor der Eingemeindung. Weitere Informationen dazu konnten beim zuständigen Heimatpfleger, im hiesigen Stadtarchiv und im Landesarchiv in Wolfenbüttel nicht gefunden werden. Mit einer neuen Wegebenennung läge keine Doppelehrung, jedoch eine große Namensähnlichkeit vor. Um dies auszuschließen, müsste der Wegename entsprechend mit einem deutlichen Namensunterschied zum „Buchlerweg“ ausgewählt werden, z. B. „Thomas-W.-Buchler-Gasse“ (Pfad, Steg o.Ä.).
Unter Beachtung der genannten Rahmenbedingungen und im Einvernehmen zwischen Stadtbezirksrat und privatem Eigentümer könnte eine Benennung des Privatweges durch den Stadtbezirksrat grundsätzlich umgesetzt werden.
Unabhängig von einer offiziellen Benennung könnte der private Eigentümer diese Ehrung natürlich auch auf einem anderen Weg umsetzen, z. B. durch die eigene Aufstellung einer entsprechenden erklärenden Persönlichkeitstafel o.Ä. vor Ort auf privater Fläche.
