Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09566-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Einrichtung einer Tempo 30 Zone
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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22.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 27.11.2018:
Hiermit forden wir die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Westbahnhof sowie der Büchnerstraße.
Stellungnahme der Verwaltung:
Voraussetzung für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist unter anderem, dass die einzurichtende Zone nicht in einem Gewerbegebiet liegt (vgl. zu § 45 Teil XI Punkt 2 VwV-StVO).
Die Straßen Westbahnhof und Büchnerstraße sind Teil des Gewerbegebiets Westbahnhof (Bebauungsplan WI 83). Eine Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist damit nicht zulässig.
