Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02947-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Signalgeber für Radfahrer an vorhandener Fußgänger-LSA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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23.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 22.08.2016:
Der Stadtbezirksrat fordert die Verwaltung auf zu prüfen, ob an der vorhandenen signalgeregelten Fußgängerfurt im Zuge der Berliner Straße zwischen Hermann-Dürre-Weg und Am Tafelacker Signalgeber für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen installiert werden können.
Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG:
Die Verwaltung sieht aus folgenden Gründen von der Installation zusätzlicher Signalgeber ab:
Die Verkehrsregelung ist eindeutig: Die Signale für den rollenden Verkehr auf der Berliner Straße stehen rechts vom Radweg. Sie gelten damit, wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet, auch für Radfahrer. Ist die Ampel rot, müssen nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer warten und den die Straße querenden Fußgängern den Vortritt lassen. Um den Radfahrern die Haltepflicht bei Rot nochmals zu verdeutlichen, wurden die weißen Haltelinien auf dem Radweg erneuert. Zusätzliche Fahrradampeln sind an dieser Stelle nicht vorgesehen.
Diese eindeutige Regelung durch separate Fahrradampeln zu unterstreichen, ist nicht üblich und auch nicht sinnvoll. Einerseits ist damit zu rechnen, dass Radfahrer, die das Rotlicht ignorieren, dies auch bei einer parallel geschalteten speziellen Fahrradampel tun würden. Andererseits könnte eine solche Fahrradampel das gefährliche Missverständnis provozieren, ohne zusätzliche Fahrradampeln hätten Ampeln in vergleichbaren Situationen für Radfahrer keine Gültigkeit.
Mehr Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr sind nach Auffassung der Verwaltung durch weitere Signalgeber an dieser Stelle nicht zu erreichen. Im Blick auf die vielen jugendlichen Radfahrerinnen und Radfahrer in diesem Bereich, die ebenfalls auf dem Weg zur Schule sind, berücksichtigt die Polizei die Örtlichkeit bei Aktionen zur Schulwegsicherheit, um die Radfahrerinnen und Radfahrer durch Kontrolle und Aufklärung zu sensibilisieren.
Um die Situation vor Ort für Radfahrende noch deutlicher zu machen, wurde die Markierung der Fußgängerfurt auch über den Radweg hinweg markiert.
