Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-09882
Grunddaten
- Betreff:
-
WiFi4EU: Ausbau von WLAN-Hotspots 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
25.01.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig gehört zu den Städten in Niedersachsen, die in 2019 eine EU-Förderung durch WiFi4EU in Höhe von 15.000 EUR erhalten, um öffentliche WLAN-Hotspots einzurichten.
Dazu haben wir folgende Fragen:
- Wie viele neue Hotspots können damit in Braunschweig realisiert werden?
In den Leitlinien des Konzeptes zum "freien" WLAN wird aufgeführt, an welchen Stellen Hotspots angebracht werden können: "Freies WLAN an belebten Plätzen mit hoher Attraktivitätswahrnehmung [...] Stark frequentierte ÖPNV-Knotenpunkte [...] Plätze in unmittelbarer Nähe zu Freizeiteinrichtungen z. B. Vorplatz und umliegende Bereiche der Veranstaltungsstätten wie Freizeitbäder, Stadion, Stadthalle, Volkswagenhalle sowie die Ausstattung öffentlicher Gebäude [...]"
- Stimmt die Verwaltung mit uns überein, dass durch den Punkt "Ausstattung öffentlicher Gebäude" auch z.B. der Kulturpunkt West, die Obdachlosenunterkünfte sowie Dorfgemeinschaftshäuser mit Hotspots versehen werden können - sofern sich die öffentlichen Gebäude im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden?
