Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-09882

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig gehört zu den Städten in Niedersachsen, die in 2019 eine EU-Förderung durch WiFi4EU in Höhe von 15.000 EUR erhalten, um öffentliche WLAN-Hotspots einzurichten.

 

Dazu haben wir folgende Fragen:

  • Wie viele neue Hotspots können damit in Braunschweig  realisiert werden?

 

In den Leitlinien des Konzeptes zum "freien" WLAN wird aufgeführt, an welchen Stellen Hotspots angebracht werden können: "Freies WLAN an belebten Plätzen mit hoher Attraktivitätswahrnehmung [...] Stark frequentierte ÖPNV-Knotenpunkte [...] Plätze in unmittelbarer Nähe zu Freizeiteinrichtungen z. B. Vorplatz und umliegende Bereiche der Veranstaltungsstätten wie Freizeitbäder, Stadion, Stadthalle, Volkswagenhalle sowie die Ausstattung öffentlicher Gebäude [...]"

 

  • Stimmt die Verwaltung mit uns überein, dass durch den Punkt  "Ausstattung öffentlicher Gebäude" auch z.B. der Kulturpunkt West, die Obdachlosenunterkünfte sowie Dorfgemeinschaftshäuser mit Hotspots versehen werden können - sofern sich die öffentlichen Gebäude im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden?

 

 

 

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