Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09733
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassung des Rokokopavillons in Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Entscheidung
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29.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Literaturkreis AMORC, Städtegruppe Braunschweig, nutzt den Rokokopavillon in Stöckheim seit vielen Jahren für Diskussionen, Lesungen, Foren, Meditationsübungen, Vorträge und andere Aktivitäten. Mit Beschluss des Stadtbezirksrates 211 – Stöckheim-Leiferde vom 1. Februar 2018 wurde das Vertragsverhältnis bis zum 30. April 2019 verlängert. Herr Dr. Erich Breyel als Vertreter von AMORC hat am 7. Dezember 2018 eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. Die Nutzung ist wie bisher einmal im Monat vorgesehen. Der Anschlussvertrag soll bis zum 30. April 2020 laufen.
Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und AMORC gestaltete sich komplikationslos. Der Nutzer hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt pünktlich überwiesen. Die Nutzung widerspricht dem Charakter der Räumlichkeiten nicht. Auch wird die derzeitige maximale Nutzung durch 20 Personen bei den einzelnen Veranstaltungen nicht erreicht.
Laut Entgelttarif für die Überlassung der Gemeinschaftshäuser soll das Nutzungsentgelt nach Preisgruppe B wiederum auf den Tagessatz in Höhe von 60,00 € festgelegt werden.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. mit § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
