Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-09802-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegekräfte in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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17.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.01.2019 [19-09802] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Laut Auswertung der Arbeitsagentur Braunschweig wurden im letzten Jahr insgesamt folgende offene Stellen im Bereich Pflege gemeldet:
| Offene Arbeitsstellen gesamt | Davon Helfer | Davon Fachkraft | Davon Spezialist/Experte |
Altenpflege
| 96 | 34 | 62 | 0 |
Gesundheit, Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshelfer | 70 | 2 | 53 | 16 |
Darüber hinausgehende Zahlen liegen der Verwaltung nicht vor.
Zu Frage 2:
Die Bundesagentur für Arbeit ist auch dafür zuständig, ausländische Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu vermitteln. Dazu gibt es u. a. ein Projekt der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit „Triple Win“. Informationen zum Projekt sind zu finden unter
www.triple-win-pflegekraefte.de/
Die Stadt Braunschweig leistet soweit möglich in Einzelfällen personenbezogene Hilfestellung zu ggf. auftretenden Fragestellungen.
Zu Frage 3:
In dem unter 2. genannten Projekt sind umfangreiche Informationen zur Anwerbung, zur fachlichen und sprachlichen Vorbereitung etc. dargestellt.
Aus heimaufsichtsrechtlicher Sicht wird ausschließlich beurteilt, ob die Pflegekräfte die erforderliche Qualifikation nach niedersächsischem Recht besitzen. Soweit es sich um ausländische Pflegekräfte handelt, müssen diese ein Anerkennungsverfahren beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie durchlaufen. In diesem Zuge sind dort die erforderlichen Nachweise einzureichen. Voraussetzung für die Anerkennung ist im Allgemeinen auch ein Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache auf dem Niveau B2.
