Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-09942
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturelles Defizit vor 2015?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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31.01.2019
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21.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seinem Haushaltsplan für das Jahr 2019 beziffert Oberbürgermeister Markurth das derzeitige strukturelle Defizit mit rund 50 Millionen Euro (vgl. Unterkapitel 1.7 auf Seite 82). Bei der Einbringung seiner Mitteilung zum Sachstand der Haushaltskonsolidierung und der Verwaltungsmodernisierung (DS-Nr. 18-09694) in der Ratssitzung am 18. Dezember des letzten Jahres führte er aus, dass es nach seinem Dafürhalten bereits seit vielen Jahren ein strukturelles Defizit gebe. Dieses sei in den Jahren bis 2014 jedoch dadurch nicht sichtbar geworden, dass durch Veräußerungserlöse bei der städtischen Beteiligungsholding Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH (SBBG) deren erheblicher jährlicher Zuschussbedarf nicht den städtischen Haushalt belastet habe.
Diese von Oberbürgermeister Markurth aufgestellte These wäre dann richtig, wenn der eigentliche Zuschussbedarf an die SBBG höher gewesen wäre als die parallele Entwicklung der städtischen Überschussrücklage. In den Jahren 2008 (eine Überschussrücklage gibt es erst seit Einführung der Doppik in Braunschweig in diesem Jahr) bis 2014 ist die Überschussrücklage auf 208,2 Millionen Euro angewachsen, somit konnten ihr nach unserer Rechnung pro Jahr durchschnittlich 29,74 Millionen zugeführt werden. Läge der eigentliche jährliche Zuschussbedarf der SBBG - der in den Jahren 2008 bis 2014, wie bereits geschrieben, aufgrund vorhandener Veräußerungserlöse den städtischen Haushalt nicht belastete - allerdings unterhalb dieser rund 30 Millionen Euro, wäre seine These nicht haltbar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die oben angestellte Rechnung zutreffend, wonach die Überschussrücklage in den Jahren 2008 bis 2014 auf insgesamt 208,2 Millionen Euro und somit durchschnittlich jährlich um 29,74 Millionen Euro angewachsen ist?
2. Wie hoch wäre im selben Zeitraum der Jahre 2008 bis 2014 der Zuschussbedarf an die SBBG gewesen, wenn dort nicht entsprechende Veräußerungserlöse als Ausgleich zur Verfügung gestanden hätten?
