Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-09854-01
Grunddaten
- Betreff:
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Rotbuche Ecke Erlenbruch / Bienroder Straße in Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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23.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS - Fraktion vom 9.01.2019 (19-09854) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Bei der Rotbuche an der Bienroder Straße 1 handelt es sich um einen vitalen, schützenswerten Baum, der auf die Liste der potenziellen Naturdenkmale aufgenommen wurde. Der Baum ist besonders prägend für den Stadtteil Waggum und daher erhaltenswert.
Zu Frage 2:
Die Bauantragsunterlagen für das Grundstück Bienroder Straße 1 in Waggum wurden nach wiederholter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde mehrfach, mit dem Ziel eines größtmöglichen Schutzes für den Baum, angepasst.
Zwischenzeitlich wurde an der Rotbuche ein Pflegeschnitt durch eine Fachfirma durchgeführt, der von der Unteren Naturschutzbehörde als ordnungsgemäß und fachlich korrekt beurteilt wurde.
Mit dem durchgeführten Pflegeschnitt und der Verschiebung des Baukörpers wird der Baumaßnahme unter Festsetzung von Nebenbestimmungen zugestimmt.
Zum Schutz des Baumes bei dem geplanten Bauvorhaben werden zudem insbesondere folgende Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen:
- Die vorhandene Rotbuche ist auf Dauer zu erhalten. Sie darf durch die Baumaßnahme weder geschädigt noch zerstört werden.
- Die Schutzvorschriften zum Schutz/Erhalt von Bäumen „DIN 18920, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und der „RAS-LP 4, Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege“ sind während der Baumaßnahmen zu beachten und einzuhalten.
- Der Kronentraufenbereich der Rotbuche ist durch einen festen Bauzaun vor jedweden Bautätigkeiten zu schützen.
- Der feste Bauzaun zum Schutz der Rotbuche ist vor jedweden Abriss- und Bautätigkeiten aufzustellen. Die Aufstellung ist in Abstimmung und im örtlichen Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig für die Dauer der Bautätigkeiten aufzustellen. Die Aufstellung ist rechtzeitig (3 Werktage) vorher der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.
Durch die zuvor dargestellten Maßnahmen wird dem Schutz des Baumes in ausreichender und verhältnismäßiger Weise nachgekommen.
Auf dieser Grundlage wird die Baugenehmigung kurzfristig erteilt werden.
