Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09505-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bäume in der Oker
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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23.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 21.11.2018 (Vorschlag gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich zwischen der A 392 und der A 2, alle in der Oker liegenden Bäume entfernt werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung der Oker im Bereich zwischen den Autobahnen A 392 und A 2 liegt für den südlichen Teil bis zur Brücke Wiesental bei der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH und für den nördlichen Abschnitt beim Unterhaltungsverband Oker.
Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Der Umfang der Unterhaltung ist in § 61 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) festgelegt und umfasst im Wesentlichen den ordnungsgemäßen Wasserabfluss sowie die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Der wasserwirtschaftliche und der ökologische Aspekt stellen im Rahmen der Unterhaltung zwei gleichrangige Ziele dar, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind.
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung werden Bäume daher nur dann aus dem Gewässerprofil entfernt, wenn diese ein relevantes Abflusshindernis darstellen. Andernfalls verbleiben sie als Totholz im Gewässer und können hier als wichtige Lebensräume im Übergangsbereich zwischen Wasser und Land dienen. Das Totholz im Gewässer erhöht die Strukturvielfalt und ist eine wichtige Lebens- und Nahrungsgrundlage für viele Gewässerbewohner. Das generelle Enfernen aller in der Oker liegenden Bäume ohne eine Prüfung im Einzelfall wäre daher nicht rechtskonform.
Nach Auskunft der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH liegen in deren Zuständigkeitsbereich derzeit keine Bäume mehr in der Oker. Der Unterhaltungsverband Oker ist zur Überprüfung aufgefordert worden. Relevante Abflusshindernisse werden von ihm beseitigt werden. Im Übrigen meldet der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e. V. der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH regelmäßig die ihm auffällig gewordenen Bäume. Entsprechende Meldungen liegen derzeit nicht vor.
Augenscheinliche Abflusshindernisse können konkret der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH, dem Unterhaltungsverband Oker oder der Stadt Braunschweig -Untere Wasserbehörde- angezeigt werden.
