Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09031-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.09.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das Straßennetz ist bundesweit und damit auch in Braunschweig hierarchisch aufgebaut. Auf städtische Straßen bezogen bedeutet das, dass es ein Hauptstraßennetz mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von i. d. R. 50 km/h gibt. Darunter gibt es Tempo-30-Zonen, die flächendeckend in Wohngebieten Anwendung finden. Wiederum innerhalb der Tempo-30-Zonen gibt es einzelne Straßenzüge, die als verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“) ausgewiesen werden. 

 

Zu 1. u. 2.: Für Tempo-30-Zonen gibt es keine spezifischen baulichen Anforderungen, z. B. im Hinblick auf die Markierung von Stellplätzen oder die Errichtung separater Gehwege. In Tempo-30-Zonen kann - so wie im hier in Rede stehenden
Quartier - auf einen Gehweg zugunsten einer Mischverkehrsfläche verzichtet werden. Dies erfolgt i. d. R. aufgrund beengter Platzverhältnisse, damit den Bedürfnissen des ruhenden, des fließenden und Fuß- und Radverkehrs gleichermaßen Rechnung getragen werden kann.

Verkehrsberuhigte Bereiche müssen demgegenüber gewisse bauliche Erfordernisse erfüllen, um als solche ausgewiesen zu werden. Dies sind z. B. konkrete Parkflächen, außerhalb derer dann nicht geparkt werden darf, Einbauten, z. B. in Form von Bauminseln und eine gewisse, nicht zu große Länge der Straße, da hier lediglich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.

Aus diesem Grund ist die Differenzierung von Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen in dem Quartier, so wie es umgesetzt wurde, auch sinnvoll.

 

Zu 3.:         Für die Wertstoffcontainer käme als möglicher Alternativstandort lediglich die Saarstraße in Betracht. Allerdings ist die Saarstraße links- und rechtsseitig eine Baumallee. Aufgrund der Baumkronen wäre eine Leerung der Sammelbehälter dort nicht möglich.

Die Wertstoffcontainerstation Ecke Mettlacher Straße/Saarstraße wird seit Jahren erfolgreich betrieben. Bisher kam es zu keinerlei Problemen bzw. Beschwerden. Aufgrund der hohen Akzeptanz und der eingehaltenen Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung und der fehlenden Alternative sollten die Wertstoffcontainer an ihrer bisherigen Stelle verbleiben.


 

Um die Situation im Einmündungsbereich der Mettlacher Straße/Saarstraße dennoch zu verbessern, wird die Verwaltung dort kurzfristig das Parken anders regeln. Entlang der Mettlacher Straße bis zur Einmündung Fuchsweg wird auf der Nordseite ein eingeschränktes Haltverbot („Parkverbot“) und auf der Südseite ein absolutes Haltverbot („Halt- und Parkverbot“) eingerichtet. Es entfallen ca. 6 Parkplätze. Damit wird einerseits gewährleistet, dass zum Anfahren der Wertstoffcontainer weiterhin kurz gehalten werden kann, andererseits die Straße in diesem Abschnitt von dauerhaft parkenden Autos freigehalten wird und somit ein ausreichend breiter Raum für den Fahrverkehr und den Fuß- und Radverkehr gleichermaßen zur Verfügung steht. Dennoch überwiegen aus Sicht der Verwaltung eindeutig die Vorteile dieser Lösung. Zudem verbessert sich die Sicht für aus dem Fuchsweg ausbiegenden Verkehrsteilnehmer.

 

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