Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09672-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

- 1 -

 

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe „Die Fraktion P²“vom 22.11.2018 (18-09672) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Integrierte Regionalleitstelle verfügt seit dem 01.07.2018 über die Möglichkeit zur direkten Warnung der Bevölkerung über das Modulare Warnsystem des Bundes (Warnstufen 1 bis 3). Damit ist die Leitstelle in der Lage, Warnungen über ein besonders geschütztes System zu übermitteln. Die Warnstufen bilden hierbei ein System mit unterschiedlichen Prioritäten und Erreichungsgraden.

 

Warnstufe 1: Amtliche Gefahrendurchsage (höchste Priorität) Das Sendeprogramm wird sofort unterbrochen und der übermittelte Text wird von den Medien unverändert gesendet.

 

Warnstufe 2: Amtliche Gefahrenmitteilung (mittlere Priorität) Die Medien fügen den übermittelten Text in der nächsten Programmlücke in das Sendeprogramm ein. Der Text kann von den Medien angepasst werden. Für die redaktionellen Änderungen sind die Medien verantwortlich.

 

Warnstufe 3: Gefahreninformation (niedrige Priorität) Die Medien entscheiden eigenständig über den Umgang mit dem übermittelten Text.

 

Zu Frage 2:

 

Derzeit verfügt die Verwaltung über keine Möglichkeit zur zeitgleichen Warnung/Information der Bevölkerung mit Weckeffekt im Krisenfall.

 

 

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